ÖPUL Neuerungen ab Antragsjahr 2025

Berglandschaft mit Wiese
Foto: BML / Alexander Haiden

Mit der Änderung des GAP Strategieplans (GSP) im Herbst 2024 wurde eine Reihe zusätzlicher Fördermöglichkeiten im ÖPUL ermöglicht. Eine kurze Übersicht zu den Änderungen sowie eine Vorstellung der wesentlichen Neuerungen im ÖPUL können hier nachgelesen werden.
 

Die Änderungen und Erweiterungen der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 bieten Landwirtinnen und Landwirten neue Fördermöglichkeiten im Rahmen der freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Biodiversität, Klimaschutz und nachhaltiger Landwirtschaft. Ziel der Änderungen des GSP ist es, die bewährten Maßnahmen trotz steigender Kosten attraktiv zu halten und Umweltziele sowie die Fortführung der Bewirtschaftung zu sichern.

Tabellarische Übersicht der 26 ÖPUL Maßnahmen gruppiert nach den fünf hauptsächlichen Wirkungsbereichen Allgemein, Acker, Grünland, Dauerkulturen und Tiere

Impulsprogramm ab 2024

Im Zuge des Impulsprogramms wurden die ÖPUL-Prämien ab dem Antragsjahr 2024 um 8 Prozent angehoben und es wurden zusätzlich Prämienanpassungen vorgenommen, um die Attraktivität einzelner, besonders hoch umweltwirksamer Prämien/Zuschläge zu erhöhen: die Prämie für Mehrnutzenhecken, Biodiversitätsflächen mit regionalem Saatgut, artenreiche Grünlandflächen, Naturschutzauflage sowie Bildung und Beratung im Grundwasserschutz. Die zusätzlichen nationalen Mittel werden außerdem für neue Förderoptionen im Rahmen der ÖPUL-Programmänderung verwendet (siehe unten).

ÖPUL-Programmänderung ab 2025

Mit der Programmänderung wurden weitere Prämienerhöhungen vorgenommen, um zusätzliche Anreize für einzelne Förderelemente zu schaffen:

  • Erhöhung des Zuschlags für Biodiversitätsflächen in Gunstlagen (UBB/BIO-Maßnahme), für mehr Anreize in Regionen mit geringerer ÖPUL-Teilnahme
  • Zusätzlicher Zuschlag für Biodiversitätsflächen im Grünland als Altgrasflächen (UBB/BIO-Maßnahme), um die Schnittzeitverzögerung im Folgejahr abzugelten und den Anreiz für die Umsetzung hoher Umweltleistungen zu steigern
  • Prämienerhöhung für Naturschutz auf der Alm und Herdenschutzhunde (Maßnahmen zur Almbewirtschaftung und Behirtung), aufgrund hoher Aufwendungen und geringer Beantragung im ersten Antragsjahr

Aufgrund zunehmender Bedeutung in Anbau und Vermarktung werden weitere Kulturen für ÖPUL-Förderungen ab 2025 aufgenommen:

  • Felsenbirne, Maulbeere und Papau in der Definition der ÖPUL-Obstflächen
  • Maulbeeren und Pfirsiche als Streuobst (UBB/BIO-Maßnahme)
  • Sonnenblumen „Soblus“ in die Sortenliste seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (UBB/BIO-Maßnahme)

Mit der Vereinfachung der Konditionalität wurde außerdem die Basisprämie für Ackerflächen im Rahmen der UBB/BIO-Maßnahmen erhöht, da die 4 Prozent Bracheverpflichtung im Rahmen von GLÖZ 8 ab 2025 entfällt.

Die Maßnahme Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen wurde bisher als sogenannte Öko-Regelung (nur EU-Finanzierung) angeboten, deren Prämiensätze vom Ausmaß der Beantragung abhängen. Aufgrund der erfreulicherweise hohen Teilnahmerate an den Öko-Regelungen, fällt die Hektarprämie für jeden Betrieb jedoch leider vergleichsweise gering aus. Daher wird die Maßnahme Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ab 2025 als Agrarumweltmaßnahme (EU- und nationale Kofinanzierung) angeboten, wodurch sich die Prämien in der Maßnahme und in den restlichen Öko-Regelungen erhöhen soll.

Die aktuellen Prämiensätze sind auf der allgemeinen Seite zur Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 zu finden!

Im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen werden freiwillige Mehrleistungen für die Umwelt finanziell abgegolten, die über die gesetzlichen Vorgaben und sonstige verpflichtende Standards („Baseline“) hinausgehen.

Schematische Darstellung zur Grünen Architektur der GAP: Drei wesentliche Bausteine bauen jeweils aufeinand auf. Die Basis bilden gesetzliche Grundlagen, darauf aufbauend ist die erweiterte Konditionalität. Diese beiden Bausteine bilden die "Baseline" für Agrarumweltmaßnahmen und Öko-Regelungen im ÖPUL (ausgenommen davon sind die beiden Maßnahmen "Natura 2000 und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft" & "Wasserrahmenrichtlinie" im ÖPUL).

Mit den Vereinfachungen der GAP auf EU-Ebene entfällt die 4 Prozent Bracheverpflichtung im Rahmen von GLÖZ 8 ab 2025 und ist damit nicht mehr Teil der „Baseline“ für die freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen. Die Anlage von Ackerbrachen wird nunmehr im Rahmen der freiwilligen Maßnahme zur Förderung nichtproduktiver Ackerflächen im ÖPUL abgegolten. Mit der Anlage dieser Flächen wird ein wichtiger Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten geschaffen. Abgestorbene Pflanzenstängel bieten wichtige Nistmöglichkeiten für Wildbienen und andere (Bestäuber)-insekten. Neben den Vorteilen für die Biodiversität ist der ganzjährige Bewuchs der Fläche auch ein Schutz vor Erosion und Nährstoffauswaschung.

Die konkreten Förderverpflichtungen sowie Details zur Beantragung entnehmen Sie bitte den ÖPUL Merkblättern der Agrarmarkt Austria „Allgemeine Teilnahmebedingungen“ und „Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen“.

Agroforstsysteme sind Landnutzungssysteme, die Gehölze und Feldfrüchte auf der Fläche kombinieren. Die Gehölzstreifen stehen in Synergie zu den Hauptkulturen, sie können die Böden potenziell vor Wind und Austrocknung schützen, die Verdunstung vermindern, die Taubildung erhöhen und Temperaturextreme abmildern. Neben diesem Beitrag zur Erhöhung der Ertragsstabilität im Anbau kann die Pflanzung und Betreuung von Hecken und Agroforststreifen ober- und unterirdisch Kohlenstoff binden und einen positiven Klimaschutzbeitrag liefern. Daher haben Agroforststreifen ebenso wie Hecken das Potenzial, positive Beiträge für ein günstiges Kleinklima zu leisten, sie können mittelfristig als Kohlenstoffsenke fungieren und wirken insbesondere in der Ackerlandschaft als Erosionsschutz.

Agroforststreifen in einer Ackerfläche

Agroforstsysteme können sehr vielfältig gestaltet werden und konnten schon bisher im Fördersystem in unterschiedlicher Form abgebildet werden, etwa als Hecken, Streuobstbestände, Obstreihen, Energieholz oder sogenanntes traditionelles Charakteristikum. Ab 2025 gibt es im Rahmen der neuen Öko-Regelung eine Fördermöglichkeit für sogenannten Agroforststreifen. Die Förderung zielt insbesondere darauf ab, Gehölzreihen in Ackerlandschaften zu etablieren.

Mehr Infos unter: Agroforst im Agrarumweltprogramm

Vor der Anlage von Agroforstsystemen sollte auf jeden Fall Kontakt zu Fachexpertinnen und Fachexperten, Landesbehörden sowie Beraterinnen und Beratern aufgenommen werden, um fachliche, rechtliche und fördertechnische Fragen abzuklären und eine erfolgreiche Planung und Umsetzung von Agroforstsystemen zu gewährleisten!

Allgemeine Informationen zu Agroforst sind auf den Seiten der ARGE Agroforst sowie von FiBL Österreich zu finden:

ARGE Agroforst

FiBL Österreich - Agroforst

Die konkreten Förderverpflichtungen sowie Details zur Beantragung entnehmen Sie bitte den Merkblättern der Agrarmarkt Austria:

AMA Merkblätter -> ÖPUL

  • Allgemeine Teilnahmebedingungen
  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen
  • Merkblätter / Handbücher zum Mehrfachantrag

AMA Merkblätter -> Mehrfachantrag

Feuchtgrünlandflächen können besondere Spezialisten unter den Pflanzen- und Tierarten beherbergen. Eine Rückführung von Feuchtbrachen in extensiv bewirtschaftetes Feucht- und Nassgrünland wirkt sich damit positiv auf Biodiversität, Klimaschutz und Wasserhaushalt aus. So sind Feuchtbrachen häufig durch die Bildung von Gräserhorsten von Seggen geprägt, zwischen denen sich wassergefüllte Schlenken befinden. Gerade bei hoher Verdunstung und saisonal sinkendem Grundwasserspiegel, treten diese Schlenken vom anaeroben Zustand in einen aeroben über. Dabei kommt es durch einsetzende Zersetzungsvorgänge organischen Materials zur Freisetzung von Kohlendioxid und Methan. Eine geschlossene Vegetationsdecke als Folge extensiver Bewirtschaftung kann daher eine positivere Klimaschutzwirkung aufweisen. Verbuschungen und Verwaldungen von nicht mehr bewirtschafteten Kleinseggenrieden erhöhen zudem die Verdunstungsleistung der Flächen und wirken sich nachteilig auf den Wasserhaushalt aus. Außerdem sind Brachen artenärmer als extensiv bewirtschaftete Feuchtflächen. Mit der Mahd werden konkurrenzstarke Arten zurückgedrängt und Nährstoffe entzogen, sodass sich auch andere Arten durchsetzen und die Biodiversität bereichern können. Um verbuschte Flächen wieder in eine regelmäßige landwirtschaftliche Nutzung zu überführen, können sehr aufwändige und kostenintensive Erstpflegemaßnahmen erforderlich sein. Diese sind ab 2025 eine weitere förderfähige Leistung in der ÖPUL Naturschutz-Maßnahme.

Um die extensive Bewirtschaftung von Feuchtgrünland zu fördern, wird ab 2025 eine weitere Neuerung im Rahmen der Naturschutz-Maßnahme eingeführt. Auf derzeit trockengelegten Flächen kann nach einer entsprechenden Begutachtung durch die Naturschutzbehörde ein Projekt zur temporären Einstauung und Wiederherstellung von Feuchtflächen umgesetzt werden. Durch den Einsatz von Grabensperren, die temporär geöffnet werden können, kann die Akzeptanz von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern für Wiedervernässungsmaßnahmen erhöht werden, weil diese die Erfordernisse in der Praxis widerspiegeln. Das Prinzip derartiger Grabensperren liegt im fast ganzjährigen Einstau der Gräben und einem Ablassen wenige Wochen vor der Befahrung der Flächen zur Mahd. In entwässerten Feuchtlebensräumen zersetzen sich die organischen Bestandteile im Boden allmählich, wodurch der gespeicherte Kohlenstoff mineralisiert und als Treibhausgase (CO₂ und CH₄) freigesetzt wird. Durch das Anheben des Wasserstands lassen sich diese Emissionen verringern und die mehrmonatige Überstauung wirkt dem langfristigen Kohlenstoffabbau entgegen. Die rechtzeitige Entwässerung der Flächen vor der Mahd erlaubt eine extensive Bewirtschaftung der Grünlandflächen. Durch die Förderung einer extensiven Bewirtschaftung entstehen wertvolle Lebensräume für bedrohte Arten der Niedermoorwiesen.

Attraktivierung der Naturschutz-Feuchtgrünlandbewirtschaftung im ÖPUL ab Antragsjahr 2025 - Vorstellung der zugehörigen Bewirtschaftungsauflagen, Stichwortartige Beschreibung der geförderten Arbeiten und Wirkung. Rechts ein Bild einer Grabensperre inmitten von Streuwiesen mit hohem Wasserstand oberhalb der Sperre.

Die konkreten Förderverpflichtungen sowie Details zur Beantragung entnehmen Sie bitte den ÖPUL Merkblättern der Agrarmarkt Austria „Allgemeine Teilnahmebedingungen“ und „Naturschutz“.

Mit der Programmänderung werden im Rahmen der Naturschutz-Maßnahme schwierig zu bewirtschaftende Flächen besser adressiert. So kommt es zur Berücksichtigung von erhöhtem Arbeitsaufwand bei der Bewirtschaftung von Flächen mit hohem Naturschutzwert. Dies betrifft die Bewirtschaftung von Lärchenwiesen und –weiden mit hoher Baumanzahl, bei Ackerweiden und Grünlandweiden sowie bei halbschürigen Bergmähdern und Wiesenflächen. So können Arbeiten wie die Asträumung, wiederholte Zaunkontrolle oder naturschutzfachlich besonders hochwertige Bewirtschaftung besser monetär berücksichtigt werden. Parallel dazu wird eine Berücksichtigung von erhöhtem Arbeitsaufwand für die Flächenbewirtschaftung von Lebensräumen mit sehr gutem Erhaltungszustand in der Maßnahme zur ergebnisorientierten Bewirtschaftung umgesetzt.

Die konkreten Förderverpflichtungen sowie Details zur Beantragung entnehmen Sie bitte den ÖPUL Merkblättern der Agrarmarkt Austria „Allgemeine Teilnahmebedingungen“, „Naturschutz“ und „Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“.

Aufgrund der Mehrjährigkeit von Gemüsekulturen wie Spargel sowie der nötigen Ruheperioden von Weinflächen als Acker-Grünbrachen, waren die Vorgaben zur Anbaudiversifizierung im Rahmen der Maßnahmen für gewisse Betriebe schwierig umzusetzen. Aus diesem Grund werden neben der bisher bestehenden Ausnahme für Ackerfutter auch Spargel und Grünbrachen ab 2025 von den Diversifizierungsvorgaben ausgenommen

Durch klimatische Veränderungen ist ein zunehmender Schädlingsdruck beim Anbau von Zuckerrüben zu verzeichnen, insbesondere durch den Rübenderbrüssler. Zur Begrenzung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln sowie von Ernteausfällen, wird die Anlage von Pheromonfallen bei Zuckerrüben künftig im ÖPUL abgegolten. Dadurch soll ein möglichst breiter Einsatz erreicht werden, Schadwellen werden rasch erkannt und das Auftreten kann gezielter behandelt werden.

Mit der Verpflichtung von mindestens 7 Prozent Biodiversitätsflächen auf Acker- und Grünlandflächen, werden Landschaftselemente bzw. Trittsteinbiotope gefördert, die Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen der Agrarlandschaft darstellen. Im ersten Umsetzungsjahr hat sich aber gezeigt, dass eine gewisse Flexibilität in der Bewirtschaftung von Acker-Biodiversitätsflächen erforderlich ist. Daher sind folgende Bewirtschaftungsmaßnahmen ab 2025 zulässig:

  • Reinigungsschnitt auf neu angelegten Biodiversitätsflächen zur Bekämpfung von Beikräutern (insbesondere nicht erwünschte Wärmekeimer, z.B. Melden, Hirsen, Kamillen, Knöteriche, …)
  • Beweidung im Herbst (ab 01.08.) als zusätzliche Nutzungsmöglichkeit, da extensive Beweidung positiv auf Artenvielfalt wirkt
  • Mulchoption für Biodiversitätsflächen mit regionaler Acker-Saatgutmischung (ab 01.10.) für Trockengebiete in Ostösterreich mit abgestufter Prämie

Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung entfällt künftig die Dokumentationsverpflichtung für Grünland-Biodiversitätsflächen mit nutzungsfreiem Zeitraum, da diese Vorgabe im Zuge des Flächenmonitoring-Systems überprüft wird.

Die konkreten Förderverpflichtungen sowie Details zur Beantragung entnehmen Sie bitte den ÖPUL Merkblättern der Agrarmarkt Austria „Allgemeine Teilnahmebedingungen“, „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftsweise“.

Aufgrund der vielfältigen Vorgaben und zusätzlich notwendigen Dokumentationsverpflichtungen im Zusammenhang mit der biologischen Wirtschaftsweise, haben Bio-Betriebe einen höheren betriebsbezogenen Managementaufwand. Um diese auf betrieblicher Ebene zusätzlich anfallenden Kosten abzugelten, wird ab 2025 eine jährliche Betriebsprämie für Transaktionskosten gewährt.

Außerdem wurde die Bio-Prämie bisher zu Gänze gekürzt, wenn eine erosionsgefährdete Kultur ohne entsprechende Erosionsschutz-Maßnahme auf Hängen angebaut wurde. Auf solchen Flächen soll nunmehr für die Einhaltung der Vorgaben für die biologischen Wirtschaftsweise die Hälfte der Prämie gewährt werden.

Weiteres erhalten Bio-Betriebe mit einem kreislaufbezogenen Futterbau ab 2025 eine Flächenprämie für die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft - der Aufwuchs der geförderten Grünland- und Ackerfutterflächen wird entweder am Betrieb eingesetzt oder in einem betrieblichen Kreislauf mit anderen Betrieben verfüttert. Der Anbau von Futterleguminosen in der Fruchtfolge sowie die standortgerechte Grünlandnutzung zählen zu den beispielhaften Lösungsansätzen zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen am Betrieb und gehören daher besonders unterstützt.

Die konkreten Förderverpflichtungen sowie Details zur Beantragung entnehmen Sie bitte den ÖPUL Merkblättern der Agrarmarkt Austria „Allgemeine Teilnahmebedingungen“ und „Biologische Wirtschaftsweise“.

Im Rahmen der Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ wird derzeit bereits ein Zuschlag für die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland angeboten. Bisher beschränkt sich die Förderung jedoch auf Grünlandflächen mit Hangneigung unter 18 Prozent, da diese besonders von einer potenziellen Bewirtschaftungsintensivierung betroffen sind. Ab 2025 wird der Zuschlag aber nun auch auf Grünlandflächen mit Hangneigung ab 18 Prozent gewährt, da die Flächen im ersten Umsetzungsjahr sehr gering ausgefallen sind und der ergebnisorientierte Ansatz der Maßnahme für alle Betriebe positive Effekte haben kann. Neben dem Mehrwert für die Biodiversität, soll auch das Interesse an artenreichen Flächen geweckt und auf das Vorkommen der Pflanzenarten sensibilisiert werden.

Die konkreten Förderverpflichtungen sowie Details zur Beantragung entnehmen Sie bitte den ÖPUL Merkblättern der Agrarmarkt Austria „Allgemeine Teilnahmebedingungen“ und „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“.

Mit Start der neuen Förderperiode 2023 ist die Verfütterung von Silage auf der Alm bei Beantragung der ÖPUL-Maßnahme gänzlich nicht mehr zulässig. Im ersten Umsetzungsjahr hat sich jedoch gezeigt, dass die Trocknung von Grünfutter bei unsicheren Wetterlagen erschwert war. Daher wird die Silagebereitung mit almeigenen Futterreserven ab 2025 wieder zugelassen, almfremde Silage ist aber weiterhin nicht zulässig.

Eine weitere Neuerung bringt die Einführung der Förderung für einen Almweideplan mit sich. Im Rahmen der Maßnahme haben Almbewirtschafterinnen und Almbewirtschafter die Möglichkeit einen Managementplan auszuarbeiten, um besser auf Düngung, Verstrauchung und Verunkrautung eingehen zu können. Dadurch wird das Bewusstsein zur standortgerechten Beweidung der unterschiedlichen Flächen erhöht und Anreiz für verstärktes Management auf der Alm geschaffen.

Die konkreten Förderverpflichtungen sowie Details zur Beantragung entnehmen Sie bitte den ÖPUL Merkblättern der Agrarmarkt Austria „Allgemeine Teilnahmebedingungen“ und „Almbewirtschaftung“.

Flexibilisierung der Begrünungsvariante 1 „Zwischenfruchtanbau“

Um den Anbau der Begrünung besser auf die Witterung und Bodenverhältnisse abzustimmen, wird der starre Begrünungszeitraum (bisher 31.07. – 10.10.) auf einen flexiblen Zeitraum von mindestens 70 Tagen umgestellt. Die Anlage muss weiterhin in einem bestimmen Zeitraums erfolgen (Anlage bis zum 10.08., frühester Umbruch 15.09.) und die weiteren Auflagen (z.B. Mischungspartner) bleiben aufrecht. Dadurch kann die Qualität der Bodenbedeckung erhöht werden, aber auch eine Mindestbegrünungsdauer sichergestellt werden.

Anpassungen zu Saatgutvorgaben im „System Immergrün“

Bei Anlage einer Zwischenfrucht nach dem 20.09 dürfen nach Änderung auch untergeordnet (weniger als 50 Prozent) abfrostende Mischungspartner verwendet werden. Diese Kulturen weisen durch eine rasche Jugendentwicklung mitunter eine schnelle Bodenbedeckung auf und können so die Qualität der Begrünung erhöhen.

Die konkreten Förderverpflichtungen sowie Details zur Beantragung entnehmen Sie bitte den ÖPUL Merkblättern der Agrarmarkt Austria „Allgemeine Teilnahmebedingungen“, „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ und „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“.

Ab 2025 sollen neben den bisher bereits geförderten Kulturen auch Untersaaten in Mais und Sorghum gefördert werden, da einzelne Versuche bereits Erfolge bei der Anlage von Untersaaten in diesen Kulturen gezeigt haben. Dadurch kann auch bei Mais und Sorghum die Bodenfruchtbarkeit verbessert und die Erosionsgefahr im Acker weiter verringert werden.

Die konkreten Förderverpflichtungen sowie Details zur Beantragung entnehmen Sie bitte den ÖPUL Merkblättern der Agrarmarkt Austria „Allgemeine Teilnahmebedingungen“ und „Erosionsschutz Acker“.

Die Maßnahme für den vorbeugenden Grundwasserschutz wird in Gebieten mit erhöhtem Risiko von Nitratbelastungen in den Grundwasserkörpern angeboten. Derzeit sind von der Gebietskulisse rund 600.000 Hektar, das heißt rund 50 Prozent der österreichischen Ackerflächen, erfasst. Auf Basis der Ergebnisse der neuesten Gewässerzustandsüberwachung wird die Gebietskulisse in Oberösterreich mit der ÖPUL-Programmänderung erweitert.

Gebietskulisse für Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz Acker ab MFA2025

Die Auflage zur Anrechnung des Stickstoffsaldos aus der Vorkultur wird zudem für die laufende Programmperiode angepasst. Aktuell bestand das Risiko für eine überproportionale Düngereduktion, insbesondere bei Missernten aufgrund von Trockenheit oder Unwetterereignissen. Daher wird eine Unter- und Obergrenze für den anzurechnenden Stickstoff auf die Folgekultur festgelegt, um trotz Düngebeschränkung eine ausreichende Stickstoffversorgung für die Kultur und den Bodenhumus sicherzustellen.

Ebenso wird im Rahmen der Maßnahme künftig die Düngung mittels Cultan-Nagelradverfahren gefördert – ein Düngeverfahren, welches eine Minderung der Ausgasung und Auswaschung gegenüber praxisüblichen Verfahren verspricht.

Die konkreten Förderverpflichtungen sowie Details zur Beantragung entnehmen Sie bitte den ÖPUL Merkblättern der Agrarmarkt Austria „Allgemeine Teilnahmebedingungen“ und „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“.

Eine Förderung für eine stark stickstoffreduzierte Fütterung in der Schweinehaltung wird bereits für Betriebe in der Gebietskulisse der Maßnahme zum vorbeugenden Grundwasserschutz angeboten. Mit dieser Fütterungsstrategie können nämlich Ammoniakemissionen und Treibhausgase aus dem landwirtschaftlichen Sektor gesenkt werden. Um eine weitere Reduktion zu erreichen, wird die Förderung künftig auch im Rahmen der Maßnahme zur bodennahen Gülleausbringung und Gülleseparation angeboten und damit ab 2025 bundesweit umgesetzt.

Die konkreten Förderverpflichtungen sowie Details zur Beantragung entnehmen Sie bitte den ÖPUL Merkblättern der Agrarmarkt Austria „Allgemeine Teilnahmebedingungen“, „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ und „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“.

Mit der Programmänderung werden die Auflagen zur Förderung der Festmistkompostierung in der Maßnahme für die Stallhaltung von Rindern angepasst und künftig wird die Prämie auch in der Maßnahme für die Schweinehaltung angeboten. Damit werden insbesondere tierfreundliche Haltungsformen mit hohen Einstreumengen abgegolten sowie die Verwendung von organischem Dünger gefördert.

Weiteres ist im Sinne der Verwaltungsvereinfachung ab 2025 im Rahmen der Maßnahmen für die Stallhaltung von Rindern und Schweinen keine Stallskizze und kein Belegungsplan mehr erforderlich.

Die konkreten Förderverpflichtungen sowie Details zur Beantragung entnehmen Sie bitte den ÖPUL Merkblättern der Agrarmarkt Austria „Allgemeine Teilnahmebedingungen“, „Tierwohl – Stallhaltung Rinder“ und „Tierwohl – Schweinehaltung“.