Nationale Rechtsgrundlage

 Icon Recht Verordnung Buch

Mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten GAP-Strategieplan verpflichtet sich Österreich zu dessen Umsetzung.

Ergänzend ist folgender Rechtsrahmen für die Gewährung der Unterstützung an die Landwirtinnen und Landwirte und anderen Begünstigten gemäß GAP-Strategieplan festgelegt.
 

Marktordnungsgesetz 2021 - MOG 2021

Das MOG 2021 enthält die näheren Vorschriften zur Durchführung und Abwicklung der gemeinsamen Marktorganisation einschließlich Direktzahlungen in Österreich und regelt die Grundsätze für den GAP-Strategieplan. Die Agrarmarkt Austria (AMA) wird als Marktordnungs-, Interventions- und Zahlstelle bestimmt, die Abwicklung der Ausfuhrerstattungen - sofern solche durch EU-Recht festgelegt werden - erfolgt durch das Bundesministerium für Finanzen.

Mit dem MOG 2021 wird der rechtliche Rahmen für die Durchführung des GAP-Strategieplans geschaffen. Soweit das EU-Recht für die Mitgliedstaaten Spielräume oder Optionen vorsieht, ist die in Österreich vorgesehene Vorgangsweise ebenfalls im MOG 2021 festgelegt. Die technische Ausgestaltung des EU-Rechts in Verbindung mit dem MOG 2021 erfolgt durch Verordnungen des Landwirtschaftsministerium.

Landwirtschaftsgesetz 1992 - LWG

Im Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Sicherung der Ernährung sowie zur Erhaltung einer flächendeckenden, leistungsfähigen, bäuerlichen Landwirtschaft getroffen werden (Landwirtschaftsgesetz 1992 - LWG) werden unter anderem die Ziele der Agrarpolitik sowie die Finanzierung von Förderungsmaßnahmen, die eine Finanzierungsteilung zwischen Bund und Ländern vorsieht, normiert.

Das LWG ist auch die Rechtsgrundlage für den dem Parlament jährlich vorzulegenden "Grünen Bericht", der über die Entwicklung und wirtschaftliche Lage der österreichischen Landwirtschaft im jeweils abgelaufenen Kalenderjahr Auskunft gibt.

GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung - GSP-AV

Die GSP-AV enthält die allgemeinen Regeln für alle Fördermaßnahmen sowie gegebenenfalls auch inhaltliche Details zu den Direktzahlungen und den Sektormaßnahmen Obst und Gemüse sowie Wein. Durch das gemeinsame Regelwerk wird das Bestreben um eine möglichst einheitliche Vorgehensweise noch deutlicher zum Ausdruck gebracht.

Die inhaltliche Ausgestaltung der Fördermaßnahmen der ländlichen Entwicklung ist in den Sonderrichtlinien 2023-2027 geregelt.

Weiterführende Informationen