Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft

Agrarumweltprogramm (ÖPUL)

ein Grashüpfer versteckt sich gut getarnt in einer krautreichen Wiese

Das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) fördert Umweltschutz in der Landwirtschaft

Als ein zentrales Instrument der Agrarpolitik und regionalen Entwicklung in Österreich ist das ÖPUL 2023 seit EU-Beitritt 1995 bereits das sechste Agrarumweltprogramm, welches Teil der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU in Österreich ist. Basis ist der seitens der Europäischen Kommission genehmigte und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierende GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027.

Im ÖPUL 2023 werden die Bereiche Öko-Regelungen (Artikel 31), Agrarumwelt, Klima sowie Tierwohl (Artikel 70) und Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie (Artikel 72) der Verordnung (EU) 2021/2115 umgesetzt. Es erfolgt eine Abgeltung von über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Verpflichtungen, die von den Betrieben auf freiwilliger Basis umgesetzt werden.

Das ÖPUL 2023 ist seit 01.01.2023 wirksam und bietet insgesamt sechsundzwanzig Maßnahmen an, die überwiegend in allen neun Bundesländern angeboten werden. Damit ist die freiwillige Teilnahme an den Maßnahmen grundsätzlich für jeden landwirtschaftlichen Betrieb in Österreich möglich.

Für das ÖPUL 2023 sind jährlich in Summe 614 Millionen Euro (inklusive 100 Millionen Euro Öko-Regelungen) vorgesehen. Damit wird wie bereits in den Vorgängerprogrammen das Ziel einer flächendeckenden Ökologisierung und der flächendeckende Ansatz für Ackerland, Grünland und Dauerkulturen verfolgt. Mit einer Teilnahme von über 80 Prozent der in Österreich bewirtschafteten Fläche ist Österreich Vorreiter in der Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen.

Die Finanzierung der ÖPUL-Maßnahmen erfolgt grundsätzlich zu ca. 50 Prozent aus EU-Mitteln und Mitteln des Bundes und der Länder, die Öko-Regelungen werden zu 100 Prozent aus EU-Mitteln finanziert.

Die 26 ÖPUL Maßnahmen in der tabellarischen Übersicht

Allgemein

Acker

Grünland

Dauerkulturen

Tiere

Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung

Begrünung -
Zwischenfruchtanbau

Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel

Erosionsschutz
Wein/Obst/Hopfen

Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen

Biologische Wirtschaftsweise

Begrünung -
System Immergrün

Heuwirtschaft

Insektizidverzicht Wein/Obst/Hopfen

Tierwohl - Behirtung

Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation

Erosionsschutz Acker

Bewirtschaftung von Bergmähdern

Herbizidverzicht Wein/Obst/Hopfen

Tierwohl - Weide

Naturschutz

Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker

Almbewirtschaftung

Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau

Tierwohl - Stallhaltung Rinder

Ergebnisorientierte Bewirtschaftung

Wasserrahmenrichtlinie

Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland

 

Tierwohl - Schweinehaltung

 

Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen

Natura 2000 und andere Schutzgebiete

 

 

Unter diesem Link finden Sie die Tabelle als Bild zum Download: Maßnahmenübersicht

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Unter diesem Link finden Sie den Leporello zum Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023: Leporello

Worauf zielt ÖPUL ab?

Beispiele für die Wirkung des ÖPUL in der Agrarlandschaft

Wollgraswiese auf der Alm

Standortgerechte Almwirtschaft

Die Beweidung von Almen und dadurch die Freihaltung dieses für die alpinen Regionen in Österreich sehr prägenden, biodiversitätsreichen Lebensraumes wird in der Maßnahme Almwirtschaft gefördert. Für zusätzliche Verbesserung des Tierwohls, wie die intensivere Betreuung der Tiere oder die Haltung von Herdenschutzhunden können Förderungen aus der Maßnahme Tierwohl - Behirtung bezogen werden.

-> Tierwohl im Agrarumweltprogramm