Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft

Agrarumweltprogramm (ÖPUL)

ein Grashüpfer versteckt sich gut getarnt in einer krautreichen Wiese

Das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) fördert Umweltschutz in der Landwirtschaft

Als ein zentrales Instrument der Agrarpolitik und regionalen Entwicklung in Österreich ist das ÖPUL 2023 seit EU-Beitritt 1995 bereits das sechste Agrarumweltprogramm, welches Teil der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU in Österreich ist. Basis ist der seitens der Europäischen Kommission genehmigte und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierende GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027.

Im ÖPUL 2023 werden die Bereiche Öko-Regelungen (Artikel 31), Agrarumwelt, Klima sowie Tierwohl (Artikel 70) und Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie (Artikel 72) der Verordnung (EU) 2021/2115 umgesetzt. Es erfolgt eine Abgeltung von über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Verpflichtungen, die von den Betrieben auf freiwilliger Basis umgesetzt werden.

Das ÖPUL 2023 ist seit 01.01.2023 wirksam und bietet insgesamt sechsundzwanzig Maßnahmen an, die überwiegend in allen neun Bundesländern angeboten werden. Damit ist die freiwillige Teilnahme an den Maßnahmen grundsätzlich für jeden landwirtschaftlichen Betrieb in Österreich möglich.

Für das ÖPUL 2023 sind jährlich in Summe 614 Millionen Euro (inklusive 100 Millionen Euro Öko-Regelungen) vorgesehen. Damit wird wie bereits in den Vorgängerprogrammen das Ziel einer flächendeckenden Ökologisierung und der flächendeckende Ansatz für Ackerland, Grünland und Dauerkulturen verfolgt. Mit einer Teilnahme von über 80 Prozent der in Österreich bewirtschafteten Fläche ist Österreich Vorreiter in der Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen.

Die Finanzierung der ÖPUL-Maßnahmen erfolgt grundsätzlich zu ca. 50 Prozent aus EU-Mitteln und Mitteln des Bundes und der Länder, die Öko-Regelungen werden zu 100 Prozent aus EU-Mitteln finanziert.

Die 26 ÖPUL Maßnahmen in der tabellarischen Übersicht

Allgemein

Acker

Grünland

Dauerkulturen

Tiere

Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung

Begrünung -
Zwischenfruchtanbau

Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel

Erosionsschutz
Wein/Obst/Hopfen

Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen

Biologische Wirtschaftsweise

Begrünung -
System Immergrün

Heuwirtschaft

Insektizidverzicht Wein/Obst/Hopfen

Tierwohl - Behirtung

Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation

Erosionsschutz Acker

Bewirtschaftung von Bergmähdern

Herbizidverzicht Wein/Obst/Hopfen

Tierwohl - Weide

Naturschutz

Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker

Almbewirtschaftung

Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau

Tierwohl - Stallhaltung Rinder

Ergebnisorientierte Bewirtschaftung

Wasserrahmenrichtlinie

Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland

 

Tierwohl - Schweinehaltung

 

Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen

Natura 2000 und andere Schutzgebiete

 

 

Unter diesem Link finden Sie die Tabelle als Bild zum Download: Maßnahmenübersicht

Worauf zielt ÖPUL ab?

Ein Bild im comic Stil. Dargestellt ist eine agrarisch geprägte Landschaft mit einer Vielzahl an Anreizen welche durch das ÖPUL gesetzt werden.

Beispiele für die Wirkung des ÖPUL in der Agrarlandschaft

Wollgraswiese auf der Alm

Standortgerechte Almwirtschaft

Die Beweidung von Almen und dadurch die Freihaltung dieses für die alpinen Regionen in Österreich sehr prägenden, biodiversitätsreichen Lebensraumes wird in der Maßnahme Almwirtschaft gefördert. Für zusätzliche Verbesserung des Tierwohls, wie die intensivere Betreuung der Tiere oder die Haltung von Herdenschutzhunden können Förderungen aus der Maßnahme Tierwohl - Behirtung bezogen werden.

-> Tierwohl im Agrarumweltprogramm
Begrünte Fahrgassen

Erosionsminderung in Dauerkulturen

Begrünte Fahrgassen vermindern die Angriffsfläche für Erosion durch Wind und Wasser. Gefördert in der Maßnahme Erosionsschutz Wein Obst Hopfen.

Änderungen im ÖPUL ab Antragsjahr 2025
Pferdeweide

Tierwohl durch Weidehaltung

In der Maßnahme Tierwohl - Weide wird im ÖPUL die Weidehaltung von Tieren gefördert. Die Förderung von Rindern, Schafen, Ziegen sowie Equiden und Neuweltkamelen ist möglich.

-> Tierwohl im Agrarumweltprogramm
Einzelbäume / punktförmige Landschaftselemente

Landschaftselemente und Streuobstbäume

In den Maßnahmen Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) und Biologische Wirtschaftsweise (BIO) werden punktförmige Landschaftselemente mit einem Betrag von 8,6 € pro Baum gefördert. Aufgrund des für die biologische Vielfalt besonders wertvollen Beitrags der Streuobstwiesen erfolgt eine entsprechend höhere Abgeltung für Streuobstbäume mit 13 € pro Baum.

-> Biodiversitätsleistungen der GAP
Pinzgauer auf der Weide

Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen

Im ÖPUL wird die Haltung und Zucht gefährdeter, landwirtschaftlichen Nutztierrassen gefördert. Darunter sind 9 Rinder-, 8 Schaf, 7 Ziegen, 2 Schweinerassen und eine Pferderasse.

-> Seltene erhaltungswürdige Nutztierrassen
Bodennahe Gülleausbringung

Bodennahe Gülleausbringung

Durch bodennahe Ausbringung der Gülle kann die Emission des Treibhausgases Ammoniak nicht nur im Grünland sondern auch am Acker wesentlich verringert werden. Gefördert wird dies über die Maßnahme Bodennahe Gülleausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation.

-> Klima und Luft im Agrarumweltprogramm
Pufferstreifen entlang von Gewässern

Pufferstreifen

Die Anlage und Erhaltung von Pufferstreifen zu anliegenden Gewässern sorgen für einen reduzierten Stoffaustrag. Pufferstreifen können als Biodiversitätsfläche angerechnet werden.

-> Wasser und Gewässerschutz im Agrarumweltprogramm
Begrünte Abflusswege

Begrünte Abflusswege

Auf Ackerflächen sorgt die geförderte Begrünung von Abflusswegen dafür, dass selbst bei Starkregenereignissen eine Abschwemmung von Boden und somit ein Eintrag in die Gewässer verhindert wird. Wertvoller Humus kann in der Landwirtschaftlichen Nutzfläche gehalten werden - Schäden an und Überlastung von umliegender Infrastruktur wird vorgebeugt. Gefördert werden Begrünte Abflusswege auf Ackerflächen in der Maßnahme Erosionsschutz Acker.

Heuernte im Berggebiet

Heuwirtschaft

Die Umsetzung der traditionellen Heuwirtschaft bringt Tradition und Biodiversitätserhalt in der Grünlandbewirtschaftung zusammen. Durch die Erhaltung der mosaikartigen Nutzungsstruktur als auch generell durch den Beitrag zur Grünlanderhaltung werden wichtige Umweltleistungen erbracht.

-> Artenvielfalt im Agrarumweltprogramm
Lungauer Tauernroggen

Seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen

Im ÖPUL wird der Anbau von seltenen landwirtschaftlichen Kulturpflanzen (SLK) gefördert, als optionaler Zuschlag in den Maßnahmen Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung sowie Biologische Wirtschaftsweise. Unter anderem werden seltene Mohn-, Erdäpfel-, Gemüse- und Getreidesorten gefördert. Im Bild Lungauer Tauernroggen, welcher auch in höheren Lagen für die regionale Brotproduktion verwendet wird.

Kartoffel - Querdämme

Anhäufungen bei Kartoffeln

In der Maßnahme Erosionsschutz Acker wird im ÖPUL 2023 die Erosionsminderung durch Anhäufung von Querdämmen bei Kartoffeln gefördert. Bei Regengüssen wird der Abfluss des Wasssers gebremst und der Humus in der landwirtschaftlichen Nutzfläche gehalten.

Agroforststreifen

Agroforststreifen

Eine Neuheit ab dem MFA2025 bilden Agroforststreifen. Gehölzstreifen, welche zwischen 2 und 10 Meter breit sind und an bewirtschaftete Ackerflächen angrenzen sorgen für eine Reduktion der Wind- und Wassererosion und bringen interessante zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten mit sich.

Änderungen im ÖPUL ab Antragsjahr 2025
Gründüngung

Österreich ist das EU-Bioland Nr. 1

EU-weit hat Österreich mit rund 23 Prozent den höchsten Anteil an biologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben.
Auch im aktuellen GAP-Strategieplan bleibt die Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ ein Kernstück des Agrarumweltprogrammes und lässt sich nun mit zahlreichen anderen ÖPUL-Maßnahmen kombinieren.

-> Biologische Landwirtschaft
Nektarsuchende Biene

ÖPUL im Jahr 2023

Für 2023 wurden im Rahmen von ÖPUL Zahlungen über 526,7 Millionen Euro (davon 96,7 Millionen im Rahmen der Ökoregelungen) errechnet.

Ausgezahlt wurde an 88.343 Betriebe, das sind rund 83,5 % aller INVEKOS-Betriebe. Die durchschnittliche Förderung je Betrieb betrug 5.960 Euro. Insgesamt wurden 1.803.400 Hektar im ÖPUL gefördert, das sind rund 81 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen (ohne Almen). 2023 ist das erste Jahr in dem ÖPUL 2023 zur Anwendung kam.

Neugieriges Schaf

ÖPUL im Jahr 2024

Am 19.12.2024 erfolgt die Hauptauszahlung - es werden 75 Prozent der Zahlungen im Rahmen des ÖPUL erledigt unter Berücksichtigung von Nachberechnungen aus den Vorjahren. Für die in der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" im MFA 2024 beantragten Zwischenfruchtvarianten erfolgt die Auszahlung planmäßig voraussichtlich im Juni 2025 in voller Höhe. Der Auszahlungsbetrag für das österreichische Agrarumweltprogramm im Dezember 2024 beträgt 406,2 Mio. Euro.

Hauptauszahlung 2024