Wer ist an der Erstellung, Umsetzung und Abwicklung des Agrarumweltprogrammes ÖPUL beteiligt?
Das ÖPUL ist eines der erfolgreichsten Agrarumweltprogramme in der EU. Die breite Teilnahme von ca. 80 Prozent aller landwirtschaftlicher Betriebe sowie die breite Umweltwirkung ist insbesondere auf die frühzeitige Einbindung relevanter Stakeholder in die Konzeption sowie auf einen breiten Partizipationsprozess zurückzuführen.
Eine wesentliche Rolle nimmt dabei das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) ein, welches die Steuerung des Beteiligungsprozesses sowie die Leitung der Arbeitsgruppen obliegt. Die Sonderrichtlinie ÖPUL als nationale Rechtsgrundlage für die Leistungsabgeltungen wird durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Fördergeber veröffentlicht. Die Abwicklung der ÖPUL-Maßnahmen erfolgt durch die Agrarmarkt Austria (AMA). Hier erfolgt die Antragstellung, Kontrolle, Berechnung und Auszahlung der Leistungsabgeltung. Die Landwirtschaftskammern übernehmen – neben der intensiven Einbringung in den Entstehungsprozess der Maßnahmen - wesentliche Aufgaben als Dienstleister für die landwirtschaftlichen Betriebe. Es wird eine umfassende Hilfestellungen bei der Antragsstellung der ÖPUL-Maßnahmen angeboten bzw. wird ein umfassendes Weiterbildungsprogramm für die Umsetzung der Maßnahmen angeboten. Die eigentliche Umsetzung vor Ort erfolgt durch die Bäuerinnen und Bauern, die das Programm annehmen und aktiv die Entscheidung treffen die vorgeschlagenen Umweltleistungen auszuführen. Nur so gelingt es schlussendlich die Programminhalte in die Praxis umsetzen.