Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, Seite 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website info.bml.gv.at und www.bml.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Wir planen, jene Mängel, deren Behebung redaktionell durchführbar ist (zum Beispiel fehlende Alternativtexte bei Bildern), sukzessive bis Jahresende zu beheben. Programmiertechnische Mängel beabsichtigen wir im Rahmen eines für
das heurige Jahr geplanten Versionsupgrades zu beheben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

• Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext. Bei manchen Bildern fehlt das alt-Attribut, VoiceOver liest daher den Bildpfad vor (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
• Die Seiten haben nicht überall eine konsistente Überschriftenstruktur und Texte sind nicht immer optimal strukturiert (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen).
• Es fehlen Kurzbeschreibungen für reine Audio- und Videoinhalte (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.1 Reine Audio- und Videoinhalte).
• Die eingebundenen YouTube Videos haben großteils, aber nicht immer eine ausreichende Textbeschreibung (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative).
• Es kann bei Videos in Slidern passieren, dass mehrere Videos gleichzeitig ablaufen (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.2 Audio-Steuerelement).
• Tabellarische Inhalte werden bei 200% Zoom bzw. bei Auflösung von 1024px teilweise abgeschnitten (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.4 Textgröße ändern).
• Manche Grafiken mit Bildtext haben keinen ausreichenden Alternativtext, z.B. in Slidern (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.5 Bilder eines Textes).
• Bei 400% Zoom überdeckt der fixierte Header am Desktop einen Großteil des Inhalts (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.10 Reflow).
• Eingebettete Videos in Slidern und das Organigramm sind nicht vollständig tastaturbedienbar. Bildergalerien können nicht mit VoiceOver bedient werden (WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit).
• An einigen Stellen (z.B. im Telefonbuch und im mobilen Menü) ist die Fokus-Reihenfolge nicht korrekt umgesetzt (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).
• Linktexte fehlen vereinzelt (z.B. ÖGS-Link im Header) oder sind irreführen (z.B. im mobilen Submenü und im Organigramm). Auf englischsprachigen Seiten gibt es vereinzelt deutsche Linktexte (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck im Kontext). 
• Das Fokus-Styling ist bei einigen wenigen Bedienelementen nicht ausreichend in allen Browsern (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 Tastatur Fokus sichtbar).
• Einige wenige englischsprachige Inhalte (zum Beispiel Teaser auf Übersichtsseiten) sind nicht mit englischer Sprachauszeichnung versehen (WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 Sprachauszeichnung von Teilen).
• WAI ARIA Markup wird zum Teil nicht sinngemäß verwendet (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
• Falsch verwendete ARIA-Live Auszeichnungen führen dazu, dass Inhalte vorgelesen werden während sich der Screenreader Cursor an anderer Stelle auf der Seite befindet (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und
Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
• Für Screenreader Nutzer ist der Status von Toggle-Buttons zum Auf- und Zuklappen von Inhalten nicht eindeutig erkennbar. Ebenso wird die Ergebnisänderung bei Filtern nicht eindeutig vermittelt (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert und 4.1.3 Statusmeldungen). 
• Auf mehreren Seiten wird die Landmark „Navigation“ falsch verwendet (z.B. Suchergebnisseite). Das erschwert die Bedienung mit dem Screenreader (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
• Es gibt mehrere Syntaxfehler, zum Beispiel doppelt verwendete IDs, Anführungszeichen in der Hauptnavigation an der falschen Stelle, falsch verschachtelte bzw. unzulässige Elemente (z.B. Listen, Fig Caption), schließende Elemente ohne zugehörige öffnende Elemente (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.1 Syntaxanalyse).

b) Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung

  • Videos auf der Website haben keine Audiodeskription (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)). Die Videos können als Zusatzcontent gewertet werden, weil es die vermittelte Information grundsätzlich auch in Textform auf der Website gibt. Eine Audiodeskription ist in YouTube nicht einfach möglich. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
  • PDFs von Printpublikationen können auf der Website heruntergeladen werden. Sie sind nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Auch hier werden Inhalte präsentiert, die zusammengefasst auch auf der Website direkt vermittelt werden. Bei neueren  Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Auf der Website werden Dokumente (PDF- und Office-Dokumente) zum Download angeboten, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Sie sind nicht verwaltungsrelevant und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
  • Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind auf Youtube.com gehostet und veröffentlicht. Videos die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des BML liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheits­bestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. Juni 2021 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Webzu­gäng­lichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Juni 2021.

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an infomaster@bml.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website bml.gv.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URLs der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Stubenring 1
1010 Wien
E-Mail: infomaster@bml.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren