GAP-Strategieplan Österreich 2023–2027: 2. Änderung

Schweine
Foto: BML / Rene Hemerka

Der 2. Antrag auf Änderung des österreichischen GAP-Strategieplans (GSP) 2023 bis 2027 wurde am 05. August 2024 von der Europäischen Kommission genehmigt. (Text nach 2. Planänderung - Version 3.1)

Wesentliche inhaltliche Änderungen der 2. Planänderung umfassen folgende Punkte:

  • Aufnahme „Impulsprogramm für die Landwirtschaft 2023“: Als Reaktion auf den steigenden Kostendruck auf die Bäuerinnen und Bauern werden für die Jahre 2024-2027 zusätzlich 360 Millionen Euro für Umwelt, Klima, Tierwohl, Bio- und die Berglandwirtschaft eingesetzt.
    • Anhebung der ÖPUL-Prämien um 8 %
    • Anhebung der Ausgleichszulage um 8 % und zusätzliches Top-up für die Erschwernisgruppen 3 und 4
    • Anhebung der anrechenbaren Gesamtkosten für Investitionen in Klimaschutz und Klimawandelanpassung sowie besonders tierfreundliche Haltungssysteme auf 500.000 Euro
  • „Paket für eine wettbewerbsfähigere Landwirtschaft 2024“: Von den rund 300 Millionen Euro an zusätzlichen Fördermitteln werden 50 Millionen Euro als Sondermittel in den GAP-Strategieplan integriert und dort als Anreiz für tierwohlfreundlichen Stallbau verwendet.
  • Vereinfachung Konditionalität:
    • Erfüllung von GLÖZ 7 durch Anbaudiversifizierung (Anforderungen wie bei Greening)
    • Streichung bei GLÖZ 8 der 4 % Bracheverpflichtung
    • Einführung einer neuen Bracheflächen/Landschaftselemente-Ökoregelung: 31-05 Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen
    • Anhebung der Acker-Prämie in UBB und der Acker-Prämie in Bio
    • Ausnahme von Betrieben < 10 Hektar von Konditionalitätskontrollen (betrifft rund 35 % Betriebe und rund 7 % der landwirtschaftliche Fläche)

Den Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission sowie den auf Basis der genehmigten Änderungsvorschläge angepassten Plantext finden Sie im Downloadbereich. Dort stehen auch die dazugehörigen Anhänge zur Verfügung.

Wie in den EU-Vorgaben vorgesehen, wurde die Planänderung vorab im Ausschuss zur Begleitung der Planumsetzung („Begleitausschuss“) vorgestellt und diskutiert. Die Mitglieder des Begleitausschusses gaben dazu auch eine Stellungnahme ab.

HinweisHinweis

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Verweise zu den nationalen Rechtsgrundlagen (Sonderrichtlinien, GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung) sowie zu weiteren umsetzungsrelevanten Inhalten (Auswahlkriterien, Stichtage und Calls etc.) finden Sie auf dieser Seite unter „Weiterführende Informationen“.

Über den GAP-Strategieplan werden in den Jahren 2023 bis 2027 unter anderem erhöhte Umwelt-, Tierwohl- und Klimaziele durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen abgegolten und entsprechende Anreize im Bereich einer ressourcenschonenden und gleichzeitig wettbewerbsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung gesetzt. Insgesamt stehen dafür 9,31 Milliarden Euro an europäischen und nationalen Mitteln zur Verfügung (inklusive Impulsprogramm für die Landwirtschaft), wobei sich an der nationalen Finanzierung anteilig sowohl der Bund als auch die Bundesländer beteiligen.

Finanzierung GAP-Strategieplan
Finanzielle Aufteilung der Mittel (inklusive Impulsprogramm) auf die einzelnen Maßnahmen des GSP 23-27

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