Kontrolle und Finanzierung

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Die Verordnung (EU) 2021/2116 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik regelt die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus den EU-Agrarfonds, die Abwicklung und Verwaltung der Mittel, die Kontrolle und die Transparenz der Mittelverwendung.
 

Die Agrarausgaben werden vom Mitgliedstaat vorfinanziert, monatlich der Kommission gemeldet und danach aus dem entsprechenden Agrarfonds refundiert. Im Zuge der Refundierung kann die Kommission die Einhaltung der finanziellen Obergrenzen, die Einhaltung der Zahlungsfristen an die Begünstigten und auch die Einhaltung bestimmter Vorgaben sicherstellen. Ebenso werden von der Kommission Mängel, die im Rahmen des Rechnungsabschlusses oder einer späteren Überprüfung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben festgestellt werden, gegenverrechnet.

Der Schutz der finanziellen Interessen der Union hat einen hohen Stellenwert. Das heißt, dass die Mitgliedstaaten sich zu vergewissern haben, dass

  • die aus den Agrarfonds finanzierten und gegebenenfalls im GAP-Strategieplan festgelegten Maßnahmen von den Begünstigten recht- und ordnungsgemäß durchgeführt werden,
  • ein wirksamer Schutz vor Betrug mit abschreckender Wirkung besteht,
  • Unregelmäßigkeiten und Betrug verhindert werden bzw Abhilfemaßnahmen getroffen werden und
  • rechtsgrundlos gezahlte Beträge wieder eingezogen werden.

Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union ist ein funktionierendes Verwaltungs- und Kontrollsystem einzurichten. Dieses System beinhaltet

  • die Identifikation der Förderwerber, um Doppelbeantragungen auszuschließen,
  • eine Erfassung der geförderten Maßnahmen je Förderwerber,
  • ein Antragssystem,
  • ein strukturiertes Kontrollsystem und
  • ein Sanktionssystem.

Um eine größere Transparenz in Bezug auf die Mittelverwendung zu bewirken, haben die Mitgliedstaaten jährlich die im Vorjahr den einzelnen Begünstigten gewährten EU-finanzierten und EU-kofinanzierten Beihilfemaßnahmen im Agrar- und Fischereibereich im Internet zu veröffentlichen (Transparenzdatenbank).

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