In der Strategieplanperiode GSP 23-27 müssen die Mitgliedsstaaten auf Basis von Vorgaben in der Durchführungsverordnung EU-VO 2022/1475 ihr individuellen, auf den jeweiligen nationalen Strategieplan angepassten Evaluierungsfragen entwickeln.
Die Ex-ante Bewertung des nationalen Strategieplans für die Gemeinsame Agrarpolitik und die Strategische Umweltprüfung (SUP) sind aufgrund der Vorgaben in Artikel 139 der Verordnung über die GAP-Strategiepläne (VO (EU) 2021/2115) als begleitende Prozesse in der Strategieplanentwicklung durchzuführen.
Gemäß Artikel 124 der EU-Verordnung 2021/2115 ist ein Ausschuss zur Begleitung der Durchführung des nationalen GAP-Strategieplans (GSP) einzurichten.
Das nationale Netzwerk dient der begleitenden Umsetzung des nationalen GAP-Strategieplans und bearbeitet in diesem Zusammenhang unterschiedlichste Themen der Land- und Forstwirtschaft und der ländlichen Entwicklung mit dem Ziel, insbesondere Wissensaustausch und Innovation in diesen Bereichen zu fördern.
Das europäische Netzwerk unterstützt bei der Gestaltung und Umsetzung der GAP-Strategiepläne, beim Monitoring und der Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie beim Austausch von Wissen und Innovation.