Hier finden sie die Bestimmungen zu den Sektoren Imkerei, Wein und Obst/Gemüse
Die „Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023-2027“ trat mit 01.01.2023 in Kraft. Sie dient zur Umsetzung von Sektormaßnahmen in der Imkereiwirtschaft im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027. Die erste Änderung dieser Sonderrichtlinie erfolgte im August 2024.
Die Bestimmungen für die Sektormaßnahmen im Bereich Wein finden sich in der sogenannten GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft aus dem Jahr 2023
Die Bestimmungen für die Sektormaßnahmen im Bereich Obst und Gemüse finden sich in der sogenannten GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft aus dem Jahr 2023.