Die Direktzahlungsarchitektur ab 2023
Mit der neuen GAP-Periode kommt es auch bei den Direktzahlungen zu einigen Änderungen. Ab 2023 werden die Mittel der Direktzahlungen auf insgesamt neun Interventionen verteilt. Neben einer noch stärkeren Unterstützung kleiner Betriebe wird dabei auch ein wesentlicher Beitrag der 1. Säule für den Schutz der Umwelt und des Klimas geleistet.
Umsetzung der GAP ab 2023 in Österreich
Mindestanforderungen
In Österreich ist die Mindestanforderung für den Erhalt von Direktzahlungen eine Mindestbetriebsgröße von 1,5 Hektar beziehungsweise ein Mindestbetrag von 150 Euro Direktzahlungen, wenn Begünstigte ausschließlich gekoppelte Zahlungen erhalten.
Begriffsbestimmungen
Alle österreichischen Begriffsbestimmungen im Detail können Sie dem Kapitel 4 des veröffentlichten GAP-Strategieplans beziehungsweise § 3 der GAP-Strategieplan-Anwendungs-Verordnung entnehmen.
Aktiver Landwirt
Die Erfüllung der Anforderung „aktiver Landwirt“ ist die Grundlage für die Gewährung von flächen- und tierbezogenen Interventionen der 1. und 2. Säule. Als aktive Landwirtinnen und Landwirte gelten
- natürliche Personen, die nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG, BGBl. Nr. 559/1978) pflichtversichert sind
- juristische Personen und Personengesellschaften mit gemäß Bewertungsgesetz (BGBl. Nr. 148/1955) festgestelltem landwirtschaftlichen Einheitswert
- Begünstigte, die ihre Eigenschaft als „aktiver Landwirt“ anhand ihrer Steuererklärung oder damit gleichwertiger Unterlagen nachweisen können
- Begünstigte, die für das vorangegangene Antragsjahr höchstens 5.000 Euro Direktzahlungen erhalten haben
Interventionen im Rahmen der Direktzahlungen
Für die Direktzahlungen werden in Österreich jährlich rund 678 Millionen Euro vorgesehen und werden ausschließlich aus EU-Mitteln finanziert. Die Verteilung der Mittel auf die neun Interventionen können Sie der Abbildung "Anteile an Direktzahlungs-Obergrenze" entnehmen.
Die „Neue Umweltarchitektur“ der GAP findet sich insbesondere in der „erweiterten Konditionalität“ und den „Öko-Regelungen“ in der 1. Säule. Mit der Umverteilungszahlung können die Einkommen der kleinen bäuerlichen Familienbetriebe zusätzlich unterstützt werden. Im Rahmen des Integrierten Verwaltung- und Kontrollsystem (INVEKOS) werden erstmals auch Satelliten basierte Informationen zum Flächenmonitoring herangezogen.
Details zu
- Erweiterte Konditionalität
- Einkommenssicherung
- Umwelt und Klima
- Unterstützung Almen
- Unterstützung Junglandwirtinnen und Junglandwirte
- Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem - INVEKOS
sind in den jeweiligen Artikel dargestellt
Weitere Informationen
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Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 erklärt
2023 startet Europa in eine neue Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Einen kompakten Überblick über die verschiedenen Maßnahmen finden Sie hier. -
GAP-Strategieplan
Der 1. Antrag auf Änderung des österreichischen GAP-Strategieplans (GSP) 2023 bis 2027 wurde am 23. August 2023 von der Europäischen Kommission genehmigt. (Text nach 1. Planänderung - Version 2.1) -
GSP-Strategieplan-Anwendungs-Verordnung
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum nationalen GAP-Strategieplan für die Förderperiode 2023 bis 2027 sowie zu dessen Erstellungsprozess in Österreich.