Die Direktzahlungsarchitektur ab 2023

Naturlandschaft
Foto: BML / Alexander Haiden

Mit der neuen GAP-Periode kommt es auch bei den Direktzahlungen zu einigen Änderungen. Ab 2023 werden die Mittel der Direktzahlungen auf insgesamt neun Interventionen verteilt. Neben einer noch stärkeren Unterstützung kleiner Betriebe wird dabei auch ein wesentlicher Beitrag der 1. Säule für den Schutz der Umwelt und des Klimas geleistet.

Umsetzung der GAP ab 2023 in Österreich

Mindestanforderungen

In Österreich ist die Mindestanforderung für den Erhalt von Direktzahlungen eine Mindestbetriebsgröße von 1,5 Hektar beziehungsweise ein Mindestbetrag von 150 Euro Direktzahlungen, wenn Begünstigte ausschließlich gekoppelte Zahlungen erhalten.

Begriffsbestimmungen

Alle österreichischen Begriffsbestimmungen im Detail können Sie dem Kapitel 4 des veröffentlichten GAP-Strategieplans bzw. § 3 der GAP-Strategieplan-Anwendungs-Verordnung entnehmen.

Aktiver Landwirt

Die Erfüllung der Anforderung „aktiver Landwirt“ ist die Grundlage für die Gewährung von flächen- und tierbezogenen Interventionen der 1. und 2. Säule. Als aktive Landwirtinnen und Landwirte gelten

  • natürliche Personen, die nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG, BGBl. Nr. 559/1978) pflichtversichert sind
  • juristische Personen und Personengesellschaften mit gemäß Bewertungsgesetz (BGBl. Nr. 148/1955) festgestelltem landwirtschaftlichen Einheitswert
  • Begünstigte, die ihre Eigenschaft als „aktiver Landwirt“ anhand ihrer Steuererklärung oder damit gleichwertiger Unterlagen nachweisen können
  • Begünstigte, die für das vorangegangene Antragsjahr höchstens 5.000 Euro Direktzahlungen erhalten haben

Interventionen im Rahmen der Direktzahlungen

Für die Direktzahlungen werden in Österreich jährlich rund 678 Millionen Euro vorgesehen und werden ausschließlich aus EU-Mitteln finanziert. Die Verteilung der Mittel auf die neun Interventionen können Sie der Abbildung "Anteile an Direktzahlungs-Obergrenze" entnehmen.

Anteil an Direktzahlungs-Obergrenze (678 Millionen Euro) in Prozent

Die „Neue Umweltarchitektur“ der GAP findet sich insbesondere in dererweiterten Konditionalität“ und den „Öko-Regelungen“ in der 1. Säule. Mit der Umverteilungszahlung können die Einkommen der kleinen bäuerlichen Familienbetriebe zusätzlich unterstützt werden. Im Rahmen des Integrierten Verwaltung- und Kontrollsystem (INVEKOS) werden erstmals auch Satelliten basierte Informationen zum Flächenmonitoring herangezogen.