Unterstützung Almen
Im Rahmen der Direktzahlungen leisten die Basiszahlung für Almweideflächen und die gekoppelte Almauftriebsprämie einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der österreichischen Almwirtschaft.
Für Almen sind in der 1. Säule in Summe 30 Millionen Euro vorgesehen: 12 Millionen Euro für die Basiszahlung für Almweideflächen und 18 Millionen Euro für die gekoppelte Almauftriebsprämie für Rinder, Mutterschafe und –ziegen.
Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (Basiszahlung)
Das bewährte System der Differenzierung der Basiszahlungen für Heimgutflächen und Almweideflächen wird fortgeführt (analog dem Verringerungskoeffizienten für Zahlungsansprüche für Almfutterflächen in der Periode 2015-2022). Die Basiszahlung für Almweideflächen wird in Form einer einheitlichen Prämie in Höhe von rund 41 Euro je Hektar gewährt.
Gekoppelte Einkommensstützung für den Auftrieb von Rindern, Mutterschafen und –ziegen (Almauftriebsprämie)
Die Almauftriebsprämie für Rinder, Mutterschafe und -ziegen wird fortgeführt. Diese tierbezogene Zahlung wird für den Auftrieb auf Almen im gesamten Bundesgebiet gewährt. Die Prämiensätze wurden deutlich erhöht:
- Kühe: rund 100 Euro/RGVE,
- Mutterschafe und -ziegen: rund 100 Euro/RGVE,
- Rinder ausgenommen Kühe: rund 50 Euro/RGVE
HinweisHinweis
Das ab 2023 geltende AMA-Merkblatt zu den Direktzahlungen finden Sie unter: Formulare & Merkblätter | AMA - AgrarMarkt Austria
Die ab 2023 geltenden AMA-Merkblätter zu Almen und Gemeinschaftsweiden finden Sie unter: Formulare & Merkblätter | AMA - AgrarMarkt Austria