Erweiterte Konditionalität
Die sogenannte Erweiterte Konditionalität legt den Grundpfeiler der Umwelt- und Klimaarchitektur der Gemeinsamen Agrarpolitik. Sie stellt bestimmte, grundlegende Anforderungen an den Erhalt flächen- und tierbezogener Zahlungen der 1. und 2. Säule und gibt den Ausgangspunkt für freiwillige Interventionen in den Bereichen Umwelt und Klima vor.
Angelehnt an das Cross Compliance System der Vorperiode sind von den Landwirtinnen und Landwirten im Rahmen der Konditionalität bestimmte Grundanforderungen einzuhalten, um flächen- und tierbezogene GAP-Zahlungen vollständig zu beziehen. Die Anforderungen zielen dabei auf unterschiedliche Bereiche ab, wie den Schutz und die Anpassung an das Klima, den Schutz der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Biodiversität, Lebens- und Futtermittelsicherheit oder die nachhaltige Verwendung von Pestiziden. Dabei teilt sich die Konditionalität auf zwei Elemente auf, die jeweils mehrere Anforderungen umfassen.
Eines dieser Elemente sind die Standards für einen „Guten Ökologischen und Landwirtschaftlichen Zustand der Flächen“ (GLÖZ). Diese umfassen bestimmte Mindestanforderungen an die landwirtschaftliche Bewirtschaftung, um die Flächen, aber auch die natürlichen Ressourcen in einem guten Zustand zu erhalten. Insgesamt sind von den Landwirtinnen und Landwirten zehn GLÖZ-Standards einzuhalten:
- GLÖZ 1: Erhalt des Dauergrünland-Verhältnisses auf nationaler Ebene
- GLÖZ 2: Auf ausgewiesenen, kohlenstoffreichen Moor- und Feuchtschwarzerdeböden sind bestimmte Bewirtschaftungsanforderungen einzuhalten
- GLÖZ 3: Strohabbrennverbot auf Ackerflächen
- GLÖZ 4: Anlage von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen mit Fokus auf Gewässer mit stofflichen Belastungen
- GLÖZ 5: Erosionsmindernde Maßnahmen ab 10 % Hangneigung auf Acker- und Dauerkulturflächen
- GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung auf Acker- und Dauerkulturflächen zwischen 1.11. und 15.2.
- GLÖZ 7: Anforderungen an die Anbaudiversifizierung (Hauptkulturen max. 75 %) und den Fruchtwechsel
- GLÖZ 8: Mindestens 4 % Acker-Bracheflächen, Schutz von Landschaftselementen und Schnittverbot von Hecken und Bäumen zwischen 20.2. und 31.8.
- GLÖZ 9: Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten ausgewiesen ist
- GLÖZ 10: Einhaltung der Empfehlungen für die sachgerechte Düngung hinsichtlich Phosphordüngung
Nähere Details zur Umsetzung der GLÖZ-Standards können der Übersicht entnommen werden. Für den Fruchtwechsel im Rahmen von GLÖZ 7 sowie den Mindestprozentsatz für Bracheflächen unter GLÖZ 8 gelten aufgrund der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Agrarmärkte bestimmte Ausnahmeregelungen für das Jahr 2023.
Neben den GLÖZ-Standards enthält die Erweiterte Konditionalität das Element der "Grundanforderungen an die Betriebsführung" (GAB). Diese binden die Einhaltung bestimmter Anforderungen ausgewählter EU-Vorschriften entsprechend deren nationaler Umsetzung an den Erhalt von GAP-Zahlungen. Folgende elf EU-Verordnungen und Richtlinien sind davon betroffen:
- GAB 1: Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG)
- GAB 2: Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG)
- GAB 3: Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG)
- GAB 4: Fauna/Flora/Habitatrichtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)
- GAB 5: Lebensmittelsicherheit (Verordnung (EG) Nr. 178/2002)
- GAB 6: Hormonanwendungsverbot (Richtlinie 96/22/EG)
- GAB 7: Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009)
- GAB 8: Nachhaltige Verwendung von Pestiziden (Richtlinie 2009/128/EG)
- GAB 9: Tierschutz Kälber (Richtlinie 2008/119/EG)
- GAB 10: Tierschutz Schweine (Richtlinie 2008/120/EG)
- GAB 11: Tierschutz Nutztiere (Richtlinie 98/58/EG)
Soziale Konditionalität
Im Zuge der Covid-19-Pandemie sind die teilweise problematischen Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft auf EU-Ebene stärker in den Fokus gerückt. Als Reaktion darauf erfolgte die Einführung einer sogenannten Sozialen Konditionalität, durch welche neben dem Bereich Umwelt und Klima auch die Einhaltung von bestimmten arbeitsrechtlichen Bestimmungen an den Erhalt flächen- und tierbezogener GAP-Zahlungen gebunden wird. Die Sanktionierung basiert ausschließlich auf Urteilen bzw. Bescheiden der zuständigen arbeitsrechtlichen Gerichte und Behörden. Zusätzliche Kontrollen durch die AMA sind nicht vorgesehen. Ergänzend dazu wird das Thema Arbeitsrecht auch verstärkt in der landwirtschaftlichen Beratung integriert.
HinweisHinweis
Das ab 2023 geltende AMA-Merkblatt zur Konditionalität finden Sie unter: Formulare & Merkblätter | AMA - AgrarMarkt Austria