Der nationale GAP Strategieplan für Österreich

Traktor im Feld
Foto: BML

Hier finden Sie allgemeine Informationen zum nationalen GAP-Strategieplan für die Förderperiode 2023 bis 2027 sowie zu dessen Erstellungsprozess in Österreich.

Am 13. September 2022 genehmigte die Europäische Kommission den österreichischen Strategieplan, mit dem die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in den kommenden Jahren in Österreich umgesetzt wird.

HinweisHinweis

Weiterführende Informationen zur Umsetzung von Interventionen im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023–2027 finden Sie in der Rubrik Förderinfo beziehungsweise auf dem Informationsportal der AMA zu den Sektor- und LE-Projektmaßnahmen. 

Der nationale GAP-Strategieplan löst in der Förderperiode 2023 bis 2027 die bisherigen ländlichen Entwicklungsprogramme (in Österreich: Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014–2020) als Förderinstrument für den ländlichen Raum ab.

Aufgrund der Verlängerung der laufenden Periode 2014 bis 2020 um zwei Übergangsjahre startet der GAP-Strategieplan erst ab 2023 in die nationale Umsetzung. In diesem Zusammenhang wird es einige Neuerungen geben:

Um eine Stärkung und bessere Abstimmung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Europa zu gewährleisten, werden zukünftig beide Säulen der GAP gemeinsam in einem nationalen Strategieplan umgesetzt werden: Dabei handelt es sich um die Direktzahlungen und Marktmaßnahmen aus der 1. Säule sowie um die Maßnahmen der ländlichen Entwicklung aus der 2. Säule der GAP.

Hinsichtlich der Finanzierung werden die Maßnahmen der 1. Säule wie bisher zu 100% mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert werden, während in der 2. Säule weiterhin das Prinzip der Kofinanzierung gelten wird: Das bedeutet, dass die Maßnahmen der 2. Säule zu rund 50% mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zu rund 50% mit nationalen Mitteln (Bund und Länder) abgedeckt werden.

Nach dem Beschluss des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) durch den Rat und das Europäische Parlament im Dezember 2020 stehen für die GAP für den Zeitraum 2021–2027 in der Europäischen Union insgesamt rund 386,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Aufgeteilt auf die einzelnen Mitgliedsstaaten bedeutet dies für Österreich ein deutliches Plus für die nationale GAP-Umsetzung im Vergleich zur bisherigen Periode. Wesentliche Eckpunkte des MFR sind Ausgabenziele für Klima- sowie Biodiversitätsmaßnahmen: Der Klimabeitrag soll mindestens 30% des Gesamtbudgets betragen, wobei die Agrarpolitik mit mindestens 40% des GAP-Budgets zur Erfüllung dieses Ziels beitragen soll.

Erstellungsprozess

Die nationalen Strategiepläne wurden von den Mitgliedsstaaten auf Basis einer SWOT- (Stärken/Schwächen/Chancen/Risiken) und Bedarfsanalyse erstellt und von der Europäischen Kommission (EK) für einen – aufgrund der Übergangsperiode verkürzten – Zeitraum von fünf Jahren (2023 bis 2027) genehmigt.

Die EU möchte den Schwerpunkt zukünftig stärker auf die Ergebnisorientierung und höhere Umweltambitionen legen. Mit der neuen GAP nach 2020 sollen die folgenden spezifischen Ziele gemäß Artikel 6 der GAP-Strategieplan-Verordnung (EU) 2021/2115 verfolgt werden:

  1. Unterstützung für tragfähige landwirtschaftliche Einkommen sowie Krisenfestigkeit in der gesamten EU zur Verbesserung der Ernährungssicherheit;
  2. Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung
  3. Verbesserung der Position der Betriebsinhaber in der Wertschöpfungskette;
  4. Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie;
  5. Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft;
  6. Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften;
  7. Steigerung der Attraktivität für Junglandwirte und Erleichterung der Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten;
  8. Förderung von Beschäftigung, Wachstum, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich Biowirtschaft und nachhaltige Forstwirtschaft;
  9. Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der EU gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit – einschließlich sicherer, nahrhafter und nachhaltiger Lebensmittel – sowie Tierschutz gerecht wird.

Die Förderung von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten stellt ein Querschnittsziel dar.

Im Zusammenhang mit der Erstellung des nationalen Strategieplanes für Österreich soll unter Berücksichtigung der spezifischen Ziele Kontinuität in der Programmausrichtung gewährleistet werden. Hierzu zählen die Erhaltung eines vitalen ländlichen Raums sowie die Sicherstellung einer flächendeckenden, bäuerlich strukturierten und umweltschonenden Landwirtschaft.

Die Erstellung des nationalen Strategieplans wurde von einem breit angelegten Beteiligungsprozess begleitet, dessen Startschuss eine Auftaktveranstaltung in Wien am 13. Mai 2019 bildete. Wesentliche Inhalte des GAP-Strategieplans wurden öffentlich konsultiert, darunter die Entwürfe zur SWOT-Analyse und zur Bedarfsanalyse sowie zu den Fachentwürfen der Interventionen.

Durch die Bündelung der beiden Säulen der GAP in einem gemeinsamen strategischen Plan wird der ELER zukünftig nicht mehr wie bisher Teil der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) sein.

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