Umwelt und Klima
Das verstärkte Handlungserfordernis rund um das Thema Umwelt- und Klimaschutz nimmt auch die Gemeinsame Agrarpolitik in die Pflicht. Daher hatte der Ruf nach einer erhöhten Umwelt- und Klimaambition die größte Innovation der ersten Säule zur Folge: Die Einführung der neuen Öko-Regelungen.
Regelungen für Umwelt und Klima (Öko-Regelungen)
Mit den Öko-Regelungen werden erstmals für die Landwirtinnen und Landwirte freiwillige Interventionen im Bereich Umwelt und Klima über Mittel der 1. Säule finanziert. Konkret sind dafür rund 15 % der Mittel für Direktzahlungen vorgesehen. Um eine breite Akzeptanz und Inanspruchnahme dieses neuen Instruments sicherzustellen, fiel die Auswahl geeigneter Interventionen auf folgende vier bewährte ÖPUL-Maßnahmen:
- Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
- Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
- Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
- Tierwohl Weide
Mit der Auswahl dieser Maßnahmen kann nicht nur eine große Inanspruchnahme sichergestellt werden, sondern es werden auch Mittel für zusätzliche Umwelt- und Klimaleistungen in der 2. Säule frei. Die Auszahlung der Prämie für die Öko-Regelungen erfolgt je Hektar förderfähige Fläche beziehungsweise bei der Intervention "Tierwohl Weide" je Großvieheinheit. Die Details zur Maßnahmengestaltung können Sie der Sonderrichtlinie ÖPUL entnehmen.
Weitere Informationen
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Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 (inklusive Öko-Regelungen)
Hier finden sie die Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2023). -
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