Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem - INVEKOS

Digitalisierung im Ackerbau
Foto: BML / Alexander Haiden

Das INVEKOS ist ein EU-weit schrittweise eingeführtes System zur Umsetzung und Administration der einheitlichen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in den EU-Mitgliedstaaten.

INVEKOS

Das INVEKOS stellt sicher, dass flächen- und tierbezogene GAP-Zahlungen in allen EU-Ländern mit Hilfe von Technologien auf standardisierte Weise verwaltet und kontrolliert werden. Es hilft damit einerseits der AMA, ihre Aufgaben als Zahl- und Kontrollstelle zu erfüllen. Andererseits unterstützt es die Landwirtinnen und Landwirte, korrekte Anträge zu stellen.

Grundlage des INVEKOS ist ein Zusammenspiel verschiedener digitaler Datenbanken. Es ist keineswegs ein statisches System, sondern entwickelt sich durch technologische Innovationen stetig weiter und wird dabei auch effizienter. Das INVEKOS umfasst einen jährlichen Prozess, der damit beginnt, dass die Landwirtinnen und Landwirte ihren Beihilfeantrag mit Hilfe eines vorausgefüllten Online-Formulars einreichen. Auf der Grundlage des Antrags führt die Zahlstelle Vor-Ort- und Verwaltungskontrollen durch. Am Ende des Jahres werden schließlich die Zahlungen gewährt.

Die jährlichen Anträge und Anzeigen erfolgen elektronisch mittels geodatenbasiertem Online-Antrag (Mehrfachantrag/ MFA). Der Mehrfachantrag ist unter Verwendung der vorgesehenen Online-Applikation nach qualifizierter elektronischer Signatur der Antragstellerin oder des Antragstellers einzureichen. Im Bedarfsfall kann die Antragstellerin oder der Antragsteller eine erforderliche technische Hilfestellung bei einer der Bezirksbauernkammer in Anspruch nehmen.

Eine effiziente und sachgerechte Verwendung von Leistungsabgeltungen der GAP erfordert wirksame Kontrollen. Diese verantwortungsvolle Aufgabe obliegt der AMA in ihrer Funktion als Zahlstelle. In Folge der ständigen Weiterentwicklung durch technologische Entwicklungen und die Verwendung von Orthofotos, Satelliten- oder Geländehöhedaten kann das System immer weiter verbessert werden. Insgesamt stellt das INVEKOS ein wichtiges Instrument für die Verwaltung und Beratung in Österreich dar und hat sich zu einem zentralen Informationssystem über und für die Landwirtschaft entwickelt.

Invekos-GIS

Ein großer Teil der landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen bzw. Leistungsabgeltungen beruht auf Stützungen je Hektar landwirtschaftlicher Fläche.

Der allgemeine Grundsatz der digitalen Flächenbeantragung ist daher, dass alle landwirtschaftlich genutzten Flächen für die Gewährung der Direktzahlungen, ÖPUL-Prämien oder Ausgleichszulage im jeweiligen Mehrfachantrag eindeutig identifiziert und lokalisiert und Flächenangaben bestätigt werden.

Dafür sieht die Europäische Union als Bestandteil des Invekos ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen vor. In diesem Zusammenhang ist auch der verpflichtende Einsatz von computergestützten geografischen Informationstechniken (GIS) einschließlich Luft- oder Satellitenbildern vorgeschrieben.

In Österreich erfolgt die Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen unter Heranziehung kartografischer Unterlagen, die ein Luftbild und den grafischen Datenbestand der einzelnen Feldstücke umfassen (siehe http://www.eama.at).

Die Bestimmung der beihilfefähigen Flächen im Invekos-GIS erfolgt durch Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und der tatsächlichen Nutzung entsprechenden Digitalisierung, welche die Feststellung von Lage und Ausmaß der Feldstücke und Schläge ermöglicht. Antragstellerinnen und Antragsteller stehen dabei in der Pflicht, die lagegenaue Digitalisierung ihrer Feldstücke und Schläge laufend, insbesondere nach Einspielung neuer Luftbilder, auf Aktualität und Richtigkeit hin zu überprüfen und die Bewirtschaftungsgrenzen in der Natur im INVEKOS-GIS abzubilden.

Flächenmonitoring

Mit dem Flächenmonitoring erfolgt eine multitemporale Überprüfung der Beihilfefähigkeitskriterien (zu landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder Praktiken) auf beantragten Schlägen durch Nutzung der in Sentinel Satellitendaten enthaltenen Informationen (keine Flächenvermessung). Grundsätzlich wird dabei also überprüft, ob eine beantragte Fläche landwirtschaftlich genutzt wird, die beantragte Kultur korrekt ist und ob bestimmte, inhaltliche Beihilfefähigkeitskriterien erfüllt sind.

Ab 1. Jänner 2023 ist von den Mitgliedsstaaten verpflichtend ein Flächenmonitoring-System für die Direktzahlungen und die Ausgleichszulage einzusetzen, spätestens ab 2024 auch für ÖPUL. In einigen anderen Mitgliedstaaten kommt dieses System bereits seit 2018 zur Anwendung.

Dieses System bringt für die Landwirtinnen und Landwirte einige Vorteile sowie mehr Flexibilität. Denn durch den Einsatz des Flächenmonitorings kann die Anzahl der Vor-Ort-Kontrollen gesenkt werden. Außerdem ist es möglich, im Falle von Auffälligkeiten, die über das Flächenmonitoring festgestellt werden, sanktionsfrei Antragskorrekturen vorzunehmen. Für diese Korrekturen gelten sehr lange Fristen und sie können auch einen prämienerhöhenden Effekt haben.

Spätestens ab 2025 können geolokalisierte Fotos das Flächenmonitoring mittels Satellitendaten unterstützen. Dazu gibt es eine AMA MFA Fotos App, die es ermöglicht, schnell und einfach zu einem beantragten Schlag einen Fotonachweis oder eine Korrektur an die AMA zu übermitteln.

NeuNeu

Die AMA-MFA Foto App steht zum Download bereit. Die Kurzanleitung, das Benutzerhandbuch und Videos zum Flächenmonitoring können über die AMA-Website abgerufen werden.