Strategieplan-Anwendungsverordnung zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik
Am 28.10.2022 wurde die GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung (GSP-AV) im Amtsblatt veröffentlicht. Diese ersetzt die bisherige Direktzahlungs-Verordnung, Horizontale GAP-Verordnung, Verordnung zu Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich und Teile der Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung.
Mit der GSP-AV erfolgt die weitere Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für den österreichischen GAP-Strategieplan. Nach dem Marktordnungsgesetz 2021 sind mit der Kundmachung der GSP-AV nun alle rechtlichen Vorgaben für die Antragsstellung von Fördermaßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geschaffen. Die Verordnung legt allgemeine Bestimmungen für alle Fördermaßnahmen fest, z.B. Vorgaben zum Antragsverfahren, zu Kontrollen und zu den Auszahlungsmodalitäten. Zudem werden für die hoheitlich abzuwickelnden Bereiche (Direktzahlungen, Sektormaßnahmen Obst/Gemüse und Wein) inhaltliche Detailvorgaben festgelegt. Sie stellt u.a. die Grundlage dafür dar, dass mit 3. November 2022 die Antragstellung für wesentliche Fördermaßnahmen wie das Umweltprogramm oder die Förderung der benachteiligten und Berggebiete starten kann.