Der GAP-Strategieplan Österreich 2023–2027

Grünland,Grünland
Foto: BML / Martina Siebenhandl

Der 1. Antrag auf Änderung des österreichischen GAP-Strategieplans (GSP) 2023 bis 2027 wurde am 23. August 2023 von der Europäischen Kommission genehmigt. (Text nach 1. Planänderung - Version 2.1)

Wesentliche inhaltliche Änderungen der 1. Planänderung umfassen folgende Punkte:

  • Anpassungen bei mehreren GLÖZ-Standards sowie Adaptionen bei gewissen Begriffsdefinitionen, wie beispielsweise „aktive/r Landwirt:in“ oder „Junglandwirt:in“
  • Im Sektor „Obst und Gemüse“: Präzisierung einiger Fördermaßnahmen (Interventionen) sowie Ergänzung eines Fördergegenstandes
  • Im Bereich „Ländliche Entwicklung“ (LE): Änderungen in Forst-Fördermaßnahmen, bei der Diversifizierungsaktivität „Landwirtschaftlicher Tourismus“, bei den Investitionen zur Stabilisierung von Hangrutschungen, in der Maßnahme „Zusammenarbeit“ sowie im Bereich Wissenstransfer. Die Änderungen betreffen die Beschreibung von Fördergegenständen, Fördervoraussetzungen, Förderwerbenden oder anwendbare Fördersätze.

Den Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission sowie den auf Basis der genehmigten Änderungsvorschläge angepassten Plantext finden Sie im Downloadbereich. Dort stehen auch die dazugehörigen Anhänge zur Verfügung.

Wie in den EU-Vorgaben vorgesehen, wurde die Planänderung vorab im Ausschuss zur Begleitung der Planumsetzung („Begleitausschuss“) vorgestellt und diskutiert. Die Mitglieder des Begleitausschusses gaben dazu auch eine Stellungnahme ab.

HinweisHinweis

Die vorliegenden Dokumente werden aus einer obligatorisch anzuwendenden EDV-Anwendung generiert und entsprechen daher nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreiheit im Sinne des österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetztes. Bei Fragen zur barrierefreien Lesbarkeit der Dokumente wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadresse: Abt-22@bml.gv.at.

Verweise zu den nationalen Rechtsgrundlagen (Sonderrichtlinien, GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung) sowie zu weiteren umsetzungsrelevanten Inhalten (Auswahlkriterien, Stichtage und Calls etc.) finden Sie auf dieser Seite unter „Weiterführende Informationen“.

Über den GAP-Strategieplan werden in den Jahren 2023 bis 2027 unter anderem erhöhte Umwelt-, Tierwohl- und Klimaziele durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen abgegolten und entsprechende Anreize im Bereich einer ressourcenschonenden und gleichzeitig wettbewerbsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung gesetzt. Insgesamt stehen dafür 9,16 Milliarden Euro an europäischen und nationalen Mitteln zur Verfügung (inklusive Impulsprogramm für die Landwirtschaft), wobei sich an der nationalen Finanzierung anteilig sowohl der Bund als auch die Bundesländer beteiligen.

Finanzielle Aufteilung der Mittel (inklusive Impulsprogramm) auf die einzelnen Maßnahmen des GSP 

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