Der nationale GAP-Strategieplan für Österreich 2021 bis 2027

Coverfoto - Nationaler Gemeinsamer Agrarpolitik - Strategieplan für Österreich 2021 bis 2027
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Hier finden Sie allgemeine Informationen zum nationalen GAP-Strategieplan für die Förderperiode 2021 bis 2027 sowie zu dessen Erstellungsprozess in Österreich.

Nationaler GAP-Strategieplan

Der nationale GAP-Strategieplan wird in der kommenden Förderperiode 2021 bis 2027 die bisherigen Ländlichen Entwicklungsprogramme (in Österreich: Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014–2020) als Förderinstrument für den ländlichen Raum ablösen.

In diesem Zusammenhang wird es einige Neuerungen zur bisherigen Periode (2014 bis 2020) geben:

Um eine Stärkung und bessere Abstimmung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Europa zu gewährleisten, werden zukünftig beide Säulen der GAP gemeinsam in einem nationalen Strategieplan umgesetzt werden: dabei handelt es sich um die Direktzahlungen und Marktmaßnahmen aus der 1. Säule sowie um die Maßnahmen der ländlichen Entwicklung aus der 2. Säule der GAP.

Hinsichtlich der Finanzierung werden die Maßnahmen der 1. Säule wie bisher zu 100% mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert werden, während in der 2. Säule weiterhin das Prinzip der Kofinanzierung gelten wird: Das bedeutet, dass die Maßnahmen der 2. Säule zu rund 50% mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zu rund 50% mit nationalen Mitteln (Bund und Länder) abgedeckt werden.

In der aktuellen Förderperiode (2014–2020) stehen in Österreich rund 4,9 Mrd. EUR für die 1. Säule und rund 3,9 Mrd. EUR für die zweite Säule an EU-Mitteln zur Verfügung. Die zukünftige finanzielle Ausgestaltung der beiden Säulen ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union. Der künftige MFR 2021–2027 gibt die Obergrenzen für die Ausgaben der EU insgesamt und in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen (z. B. Gemeinsame Agrarpolitik) wieder für einen Zeitraum von sieben Haushaltsjahren vor.

Erstellungsprozess

Der nationale Strategieplan ist von den Mitgliedsstaaten auf Basis einer SWOT- (Stärken/Schwächen/Chancen/Risiken) und Bedarfsanalyse zu erstellen und wird von der Europäischen Kommission (EK) für einen Zeitraum von sieben Jahren (2021 bis 2027) genehmigt.

Die EU möchte den Schwerpunkt zukünftig stärker auf die Ergebnisorientierung und höhere Umweltambitionen legen. Mit der neuen GAP nach 2020 sollen die folgenden spezifischen Ziele (gemäß Artikel 6 des Verordnungsvorschlages der Europäischen Kommission vom 1. Juni 2018) verfolgt werden:

  1. Unterstützung für tragfähige landwirtschaftliche Einkommen sowie Krisenfestigkeit in der gesamten EU zur Verbesserung der Ernährungssicherheit;
  2. Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung
  3. Verbesserung der Position der Betriebsinhaber in der Wertschöpfungskette;
  4. Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie;
  5. Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft;
  6. Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften;
  7. Steigerung der Attraktivität für Junglandwirte und Erleichterung der Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten;
  8. Förderung von Beschäftigung, Wachstum, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich Biowirtschaft und nachhaltige Forstwirtschaft;
  9. Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der EU gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit – einschließlich sicherer, nahrhafter und nachhaltiger Lebensmittel – sowie Tierschutz gerecht wird.

Die Förderung von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten stellt ein Querschnittsziel dar.

Im Zusammenhang mit der Erstellung des nationalen Strategieplanes für Österreich soll unter Berücksichtigung der spezifischen Ziele Kontinuität in der Programmausrichtung gewährleistet werden. Hierzu zählen die Erhaltung eines vitalen ländlichen Raums sowie die Sicherstellung einer flächendeckenden, bäuerlich strukturierten und umweltschonenden Landwirtschaft.

Die Erstellung des nationalen Strategieplans wird von einem breit angelegten Beteiligungsprozess begleitet, dessen Startschuss eine Auftaktveranstaltung in Wien am 13. Mai 2019 bildete.

Während auf nationaler Ebene die Arbeiten zur Strategieplanerstellung begonnen haben, werden auf europäischer Ebene derzeit noch die Verordnungsvorschläge zur GAP nach 2020 sowie der MFR verhandelt.

Der Einreichtermin des nationalen Strategieplans für Österreich zur Genehmigung durch die Europäische Kommission wird damit einerseits stark vom Zeitpunkt des Vorliegens rechtskräftiger Verordnungstexte sowie andererseits von den Verhandlungsergebnissen zum Mehrjährigen Finanzrahmen beeinflusst.

Durch die Bündelung der beiden Säulen der GAP in einem gemeinsamen strategischen Plan wird der ELER zukünftig nicht mehr wie bisher Teil der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) sein.

Detailliertere Informationen zum Reformprozess finden Sie in der gleichnamigen Rubrik.