Biodiversitätsleistungen durch die GAP

Biodiversitätsflächen
Foto: BML / Antonia Mandl

Finanziert durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) werden eine Reihe an Biodiversitätsleistungen direkt durch Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter erbracht.

Damit Wiesen, Weiden und Ackerflächen nicht verbuschen oder verwalden, müssen diese in unseren Breiten bewirtschaftet und gepflegt werden. Diese Aufgabe wird seit Jahrhunderten von Bäuerinnen und Bauern übernommen, die damit nicht nur Nahrungsmittel produzieren, sondern auch zur Biodiversität und zur Erhaltung abwechslungsreicher Kulturlandschaften beitragen. Die biologische Vielfalt bildet aber auch eine wichtige Grundlage für die Absicherung der landwirtschaftlichen Produktion. So ist ein Großteil der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen von Bestäubung durch Insekten abhängig und vielfältige, artenreiche Agrarlandschaften sind widerstandsfähiger gegenüber äußeren Einflüssen wie Extremwetterereignisse oder Schädlingsbefall.

Daher zählt die Umsetzung biodiversitätsfördernder landwirtschaftlicher Praktiken zu zentralen Anliegen der österreichischen Agrarpolitik. Biodiversitätsfördernde Bewirtschaftungsformen werden im Rahmen der GAP 2023-27 durch die Abgeltung von niedrigeren Erträgen und höheren Bewirtschaftungskosten gefördert. Schlüsselrolle nimmt dabei das Agrarumweltprogramm ÖPUL ein, welches mit einer Einbindung von rund 80% der Betriebe und Flächen eine herausragende Bedeutung hat. Artenreiche Landwirtschaftsflächen werden im ÖPUL unter anderem durch die Förderung des bäuerlichen Naturschutzes oder durch die Bewirtschaftung von Bergmähdern, Almen und artenreichen Wiesenflächen gefördert. Daneben werden im ÖPUL Landschaftselemente wie Streuobstbäume, Büsche, Blühflächen und Bienenweiden erhalten bzw. angelegt und biodiversitätsfördernd gepflegt.

Im Jahr 2023 wurden in der österreichischen Agrarlandschaft insgesamt 210.000 Hektar an Biodiversitätsflächen, Brachen und Naturschutzflächen angelegt, was einer Steigerung von rund 60.000 Hektar im Vergleich zur Vorperiode entspricht. Damit wurden im Jahr 2023 fast 10% der österreichischen, landwirtschaftlich genutzten Fläche (ohne Almen) für die biologische Vielfalt bereitgestellt, 2024 wird von einer weiteren Steigerung ausgegangen. Weil artenreiche Kulturlandschaften aber auch wichtige Erholungsfunktion und einen hohen landschaftsästhetischen Wert besitzen, profitiert die gesamte Gesellschaft von diesen Biodiversitätsleistungen. Nachstehend werden die wichtigsten biodiversitätsfördernden Elemente des ÖPUL's dargestellt.

ÖPUL Biodiversitätsflächen

Biodiversitätsflächen

Im ÖPUL 2023-27 wurde der Anteil an verpflichtend anzulegenden Biodiversitätsflächen im Grünland und Acker von bisher 5% (bis 2022) auf 7% der Acker- und gemähten Grünlandflächen angehoben. Außerdem müssen ab 2023 auch Biobetriebe entsprechende Biodiversitätsflächen anlegen. Im Jahr 2023 kam es daher österreichweit zu einer signifikanten Steigerung an ÖPUL-Biodiversitätsflächen auf insgesamt rund 140.000 Hektar (inklusive angerechnete Naturschutzflächen).

Die Auflagen für Biodiversitätsflächen wurden gemeinsam mit Landwirtschafts- und Naturschutzexpertinnen und -experten entwickelt. Diese sind anspruchsvoll, wurden aber so gestaltet, dass ausreichend Flexibilität in der Bewirtschaftung vorhanden ist. So können für Biodiversitätsflächen im Grünland etwa zwischen 4 verschiedenen Bewirtschaftungsvarianten gewählt werden. Ackerbiodiversitätsflächen müssen mit mindestens 7 insektenblütigen Mischungspartnern aus 3 Pflanzenfamilien angesät werden. Im Vergleich zur Vorperiode ist es außerdem möglich, Acker-Biodiversitätsflächen nur jedes zweite Jahr zu mähen bzw. häckseln. Dies insbesondere, weil sich gezeigt hat, dass es für die Entwicklung der Bestände wichtig sein kann ausreichend Flexibilität für, Pflegemaßnahmen zur Verfügung zu haben. Optional besteht außerdem auf Acker und Grünland die Möglichkeit, Biodiversitätsflächen mit sehr artenreichen, regionalen Saatgutmischungen (mindestens 30 Arten aus 7 Pflanzenfamilien) neu einzusäen und damit besonders bunte und vielfältige Bestände zu schaffen. Weil die Biodiversitätswirkung von Blühflächen außerdem stark von ihrer räumlichen Verteilung abhängt, gibt es im ÖPUL 2023-27 die Verpflichtung, auf Feldstücken, die größer als 5 Hektar sind Biodiversitätsflächen von in Summe zumindest 15 Ar anzulegen.

Auf drei neuen Factsheets wird gezeigt, welche Vorteile Biodiversitätsflächen auf Acker und Grünland für Natur und Landwirtschaft bringen und wie die Anlage und Pflege von ÖPUL Biodiversitätsflächen am besten gelingt. Darüber hinaus geben Landwirtinnen und Landwirte Einblick, wie sie die Biodiversitätsflächen in ihr Betriebskonzept integrieren und welche Vorteile aber auch welche Herausforderungen sie darin sehen.

Factsheet: Biodiversitätsflächen im Grünland

Factsheet: Biodiversitätsflächen am Acker in trockenen Regionen

Factsheet: Biodiversitätsflächen am Acker in feuchten Regionen

ÖPUL Naturschutzflächen - Naturschutzmaßnahme

Artenreiche Wiese mit Teufelskralle, Butterblume und Knabenkraut
Artenreiche Wiese mit Teufelskralle, Butterblume und Knabenkraut

Für die Erhaltung und Entwicklung von ökologisch besonders wertvollen Landwirtschaftsflächen spielt die Förderung des bäuerlichen Naturschutzes im ÖPUL eine wichtige Rolle. Hier werden von den Naturschutzbehörden der Bundesländer gemeinsam mit Landwirtinnen und Landwirte betriebs- und flächenindividuelle Bewirtschaftungskonzepte für besonders wertvolle Lebensräume entwickelt.

Typische Naturschutzflächen sind zum Beispiel bunte Heu- und Magerwiesen, Hutweiden oder Bergmähder, sowie die immer seltener werdenden Streuobstbestände oder Ackerbrachen.

Für die Programmperiode 2023-27 wurden die Einzelauflagen insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung ihrer Wirkungsorientierung überarbeitet und die Prämien attraktiviert. Damit regionale Ansätze und das Lernen voneinander gestärkt werden, wurde außerdem der „regionale Naturschutzplan“ ausgebaut und durch Projekte zur Bewusstseinsbildung und zum Monitoring ergänzt. Darüber hinaus wurde ein Habitatzuschlag für die Bewirtschaftung von Natura 2000 Lebensraumtypen eingeführt und das Pilotprojekt „Naturschutz auf der Alm“ gestartet. Bei Letzterem handelt es sich um einen optionalen Zuschlag zur Alpungsprämie für Maßnahmen wie naturschutzorientiertes Weidemanagement, Biotoppflegemanagement oder angepasstes Düngemanagement.

Im Jahr 2023 wurden auf insgesamt rund 19.500 Betrieben knapp 85.000 Hektar Naturschutzflächen gefördert. Erfreulich ist, dass die geförderten Flächen im Vergleich zu 2022 um rund 10.000 ha gesteigert werden konnte. Mit einer Einbindung von mehr als 22.000 heimischen Betrieben, die im Jahr 2024 insgesamt knapp 100.000 Hektar an Naturschutzflächen beantragt haben erfreut sich die ÖPUL-Naturschutzmaßnahme einer hohen Akzeptanz.

ÖPUL Naturschutzflächen - Ergebnisorientierte Bewirtschaftung

Artenreiche Wiese. Raupe erklimmt Fruchtstand

Um die Auseinandersetzung mit den eigentlichen Zielen und den fachlichen Gründen für Bewirtschaftungsmaßnahmen noch stärker in den Mittelpunkt zu rücken, wurde mit der „ergebnisorientierten Bewirtschaftung“ eine neue ÖPUL-Naturschutzmaßnahme eingeführt. Dabei werden Eigenverantwortung und Fachkompetenz der Bäuerinnen und Bauern durch eine starke Bewusstseinsbildungskomponente in den Vordergrund gestellt. Anstelle von Bewirtschaftungsauflagen ökologische Flächenziele festgelegt.

Bäuerinnen und Bauern entscheiden anhand ihrer praktischen Erfahrungen also selber, welche Pflegemaßnahmen sie auf ihren Flächen umsetzen, damit sie die vereinbarten Zielsetzungen erreichen. Zielsetzungen sind beispielsweise die „Erhaltung oder Verbesserung einer artenreichen Wiesengesellschaft“ oder die „Entwicklung einer artenreichen Ackerblühfläche. Dann werden für jede Fläche auch Indikatoren ausgewählt, die in starken kausalen Zusammenhang mit der Flächenbewirtschaftung stehen und anhand derer man ableiten kann ob das Flächenziel erreicht wurde oder nicht (z.B. Vorhandensein von Kennarten oder speziellen Strukturen). Im Jahr 2023 wurde dieser ergebnisorientierte Ansatz österreichweit durch knapp 300 Betriebe auf insgesamt rund 3.200 Hektar umgesetzt.

Teilnehmende Betriebe sind einerseits flexibler was Umwelteinflüsse wie Wetterbedingungen betrifft und bekommen andererseits ein besseres Verständnis für Zusammenhänge zwischen Nutzung und dem Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten. Indes hat sich außerdem gezeigt, dass ergebnisorientierte Ansätze zu einer stärkeren Identifikation der teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte mit den vereinbarten Naturschutzzielen führen und somit zur langfristigen Erhaltung ökologisch wertvoller (Wiesen-)flächen beitragen.

Ergebnisorientierung - Zuschlag Artenreiches Grünland

Seit 2023 wird erstmals ein niederschwelliger, ergebnisorientierter Ansatz für die Bewirtschaftung artenreicher Grünlandflächen im Rahmen der ÖPUL Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsgefährdeten Grünlandflächen“ angeboten. So kann jährlich ein freiwilliger Zuschlag für artenreiches Grünland und einmähdige Wiesen (inkl. Streuwiesen) mit einer Hangneigung <18% beantragt werden, sofern 5 Kennarten für artenreiche Fettwiesengesellschaften (gem. ÖPUL Kennartenliste) in ausreichender Deckung auf der Fläche vorkommen. Das Vorhandensein der Kennarten und die durchgeführten Begehungen der beantragten Schläge sind vor 30. Juni zu dokumentieren. Die Schlagnutzungsarten "einmähdige Wiese" und "Streuwiese" werden automatisch als artenreiches Grünland anerkannt. Mit der ÖPUL Änderung ab 2025 soll gegenständlicher Zuschlag attraktiviert werden und auch auf steileren Grünlandflächen anwendbar sein.

Landschaftselemente im Rahmen der Konditionalität (GLÖZ 8) und im ÖPUL

Darstellung auf Gemeindeebene. Beantragte Bäume pro Hektar Landwirtschaftlicher Nutzfläche (ohne Almen und Hutweiden). Die Schattierung reicht von 0,25 Bäumen pro Hektar (beige) bis über 3 Bäume pro Hektar (dunkelorange).
Streuobst im MFA23
Darstellung auf Gemeindeebene. Beantragte Bäume pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (ohne Almen und Hutweiden). Die Schattierung reicht von unter 0,25 Bäumen pro Hektar (beige) bis über 3 Bäume pro Hektar (dunkelorange).

Als Landschaftselemente werden punktförmige oder flächige Bestandteile der Kulturlandschaft bezeichnet, die eindeutig von ihrer Umgebung abgrenzbar sind, einheitlich genutzt werden und eine einheitliche Struktur aufweisen und die dieselbe ökologische Funktion besitzen. Sie liegen oft zwischen oder innerhalb von Landwirtschaftsflächen, besitzen einen hohen ökologischen Wert und erfüllen vielfältige ökologische Funktionen. So schützen sie landwirtschaftliche Böden vor Wind- und Wassererosion, wirken positiv auf das Kleinklima und erhöhen den Arten- und Individuenreichtum der österreichischen Kulturlandschaft.

Flächige Landschaftselemente

Flächige Landschaftselemente, wie Hecken, Ufergehölze, Gräben und Uferrandstreifen, Raine und Böschungen, Trockensteinmauern, Feldgehölze, Baum- und Gebüschgruppen, sowie Steinriegel, Steinhage, Teiche, Tümpel und Naturdenkmäler sind von allen landwirtschaftlichen Betrieben die Direktzahlungen beziehen im Rahmen der Konditionalität (GLÖZ 8) zu erhalten - diese entsprechen gemäß Mehrfachantrag 2023 einer Fläche von über 8.000 Hektar.

Punktförmige Landschaftselemente

Bei punktförmigen Landschaftselementen handelt es sich um Einzelbäume und Einzelbüsche mit einem Kronendurchmesser von mehr als 2 Meter, sowie um Reihen und Gruppen von Bäumen und Büschen mit einer Maximalfläche von 100 Quadratmeter, die sich auf oder maximal 5 Meter neben landwirtschaftlich genutzten Flächen befinden. Im Rahmen der Maßnahmen BIO und UBB erhalten Landwirtinnen und Landwirte Zahlungen für punktförmige Landschaftselemente. Wobei hier Streuobstbäume eine höhere Prämie (12 €/Baum) erhalten als andere punktförmige Landschaftselemente (8 €/Baum). Durch den Verlust ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sind die Bestände in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Umso erfreulicher ist es, dass für das Jahr 2023 im ÖPUL rund 2 Millionen punktförmige Landschaftselemente beantragt wurden, davon handelt es sich bei 1,12 Millionen Bäumen um Streuobstbäume (siehe Darstellung beantragter Streuobstbäume im MFA23).

Mehrnutzenhecken

Mehrnutzenhecken sind direkt an Ackerflächen angrenzende Hecken die sich überwiegend aus Sträuchern und Obstbäumen zusammensetzen und die im Rahmen eines Konzeptes von einer fachlich zuständigen Landesdienststelle (oft Agrarbezirksbehörde) angelegt werden. Mehrnutzenhecken müssen dabei eine durchschnittliche Breite von mindestens 5 Meter beziehungsweise maximal 20 Meter aufweisen und die Gehölze sind so zu pflegen, dass sie nach der Pflanzung anwachsen und sich zu einer Hecke entwickeln können. Auf der gesamten Fläche ist der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten. Neben ihren vielfältigen ökologischen Funktionen, wie dem Schutz vor Erosion und der Erhöhung biologischer Vielfalt, bieten Mehrnutzenhecken oft noch zusätzlichen Nutzen und Wertschöpfungsmöglichkeiten. So können beispielsweise Früchte und Nüsse von Obstbäumen und –sträuchern der Mehrnutzenhecken zu Produkten verarbeitet werden oder das Holz genutzt werden. Für das Jahr 2023 wurden rund 7 Hektar Mehrnutzenhecken beantragt.

GLÖZ 8 - Ackerstillegungen

Ackerbrache auf trockenem aber tiefgründigem Standort. Eine Vielzahl an Blühpflanzen wie Salbei oder Skabiose gedeiht auf einer bereits mindestens 10 Jahre brachliegenden Ackerfläche.
Ackerbrache auf trockenem aber tiefgründigem Standort. Eine Vielzahl an Blühpflanzen wie Salbei oder Skabiose gedeiht auf einer bereits mindestens 10 Jahre brachliegenden Ackerfläche.

Betriebe mit einer Ackerfläche >10 Hektar müssen mindestens 4% der Ackerflächen als nichtproduktive Flächen anlegen. Um auf anhaltende Unsicherheiten auf den Agrarmärkten zu reagieren, wurden auf EU-Ebene in den Jahren 2022 und 2023 Ausnahmen bezüglich der Anlage dieser GLÖZ 8 Bracheflächen ermöglicht. Trotz der Ausnahmeregelung wurden im Jahr 2023 neben den oben angeführten ÖPUL-Flächen österreichweit mehr als 9.000 ha Ackerstilllegungsflächen im Rahmen von GLÖZ 8 angelegt. Die Ausnahmeregelung für GLÖZ 8 Brachen wird im Jahr 2024 aufgrund der volatilen Situation – jedoch in adaptierter Form – weitergeführt. Ab 2025 wird die verpflichtende Anlage von Brachen durch eine freiwillige Anlage unter Abgeltung im Rahmen einer neuen Öko-Regelung im ÖPUL durch Änderung der EU-Rechtsgrundlagen ersetzt.

TippTipp

Mehr zum Thema Konditionalität und GLÖZ unter: Erweiterte Konditionalität

Mehr zum Thema ÖPUL unter: Agrarumweltprogramm (ÖPUL)

Weiterführende Informationen