Rund 1,4 Milliarden Euro für Österreichs Landwirtschaft

Kühe
Foto: BML / Rene Hemerka

Die Agrarmarkt Austria (AMA) zahlt pünktlich am 19. Dezember 2024 die Leistungsabgeltungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an Österreichs Bäuerinnen und Bauern aus. 

Neben den Direktzahlungen, dem Agrarumweltprogramm ÖPUL, der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird auch die Rückvergütung für die CO2-Bepreisung und der Bodenbewirtschaftungsbeitrag (Agrardieselpaket) ausbezahlt. Darüber hinaus ist auch die EU-Soforthilfe für Frostschäden im Obst- und Weinsektor enthalten.

„Die pünktliche Auszahlung sorgt für die Stabilität und Planungssicherheit auf unseren Höfen. Die Direktzahlungen, das Agrarumweltprogramm ÖPUL und die Ausgleichszulage tragen dazu bei, dass eine flächendeckende Landwirtschaft in Österreich erhalten bleibt. Nicht zuletzt stärken das Impulsprogramm und die Entlastungsmaßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig
 

Bei der AMA Hauptauszahlung am 19. Dezember 2024 werden 1,386 Milliarden Euro an Österreichs Bäuerinnen und Bauern ausbezahlt:

  • 573,1 Millionen Euro Direktzahlungen
  • 406,2 Millionen Euro Agrarumweltprogramm ÖPUL
  • 217,9 Millionen Euro Ausgleichszulage
  • 130,5 Millionen Euro Rückerstattung CO2-Bepreisung und Bodenbewirtschaftungsbeitrag (Agrardieselpaket) = 42,5 Cent pro Liter Diesel
  • 10 Millionen Euro Agrar-Soforthilfe für Frostschäden im Obst- und Weinsektor
  • 43,2 Millionen Euro projektbezogene Zahlungen
  • 5,8 Millionen Euro unter anderem aus dem Waldfonds, der Sonderrichtlinie zur Abfederung von erhöhten Aufwendungen auf Zuckerrübenflächen im Jahr 2024, der Weinmarktordnung sowie des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds

Zudem wurde eine temporäre Absenkung der Mineralölsteuer (3,5 Cent/ Liter für 2023 und je 7 Cent/ Liter für 2024 und 2025) für die Landwirtschaft beschlossen, die 2025 ausbezahlt werden soll.

Die erhöhten Prämien ergeben sich aufgrund folgender Anpassungen:

  • + 8 Prozent Prämienerhöhung der ÖPUL-Maßnahmen im Rahmen des Impulsprogramms für die Landwirtschaft sowie zusätzlicher Einstieg in ÖPUL-Maßnahmen, insbesondere in Naturschutz sowie Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung.
  • + 8 Prozent Prämienerhöhung der Ausgleichszulage (AZ) im Rahmen des Impulsprogramms für die Landwirtschaft. Betriebe mit besonders hoher Erschwernis erhalten eine Erhöhung der Ausgleichszulage um 14 Prozent.

Abfederung der Mehrkosten mittels einer Rückvergütung aufgrund der CO2-Bepreisung (für die Jahre 2022, 2023 und 2024) sowie Auszahlung des Bodenbewirtschaftungsbeitrages für mehr Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft.

Was bedeutet das konkret für die Betriebe?

Folgende zwei Betriebsbeispiele zeigen die zusätzlichen Zahlungen im Vergleich zum Vorjahr, die ein Betrieb im Rahmen der Auszahlung im Dezember 2024 erhält:

  1. Ackerbaubetrieb mit 40 Hektar Ackerland außerhalb Berg- und benachteiligtem Gebiet, davon 15 Hektar Feldfutter
    • ÖPUL-Prämie rund 120 Euro/ Hektar + 8 Prozent Prämienerhöhung + 384 Euro
    • CO2-Rückvergütung 1.364 Euro + Bodenbewirtschaftungsbeitrag 899 Euro + 2.263 Euro

      Summe: + 2.647 Euro
  2. Tierhaltender Betrieb mit 18 Hektar Mähwiesen + 2 Hektar einmähdige Wiesen innerhalb Berg- und benachteiligtem Gebiet
    • mit z.B. 90 Erschwernispunkten: ÖPUL-Prämie rund 200 Euro/ Hektar + AZ 180 Euro/ Hektar + 8 Prozent Prämienerhöhung + 608 Euro
    • CO2-Rückvergütung 697 Euro + Bodenbewirtschaftungsbeitrag 460 Euro = + 1.157 Euro

      Summe: + 1.765 Euro