Methodenverordnung Wasser und Methodenanpassungsverordnung Wasser
Vorgaben von Methodenvorschriften zur Bestimmung wasser- bzw. abwasserrelevanter Eigenschaften und Parameter
Methodenverordnung Wasser – MVW
In der am 24. Mai 2019 in Kraft getretenen Methodenverordnung Wasser – MVW, BGBl. II Nr. 129/2019 in der Fassung BGBl. II Nr. 159/2024, werden die in zahlreichen auf dem Wasserrechtsgesetz 1959 basierenden Verordnungen (teilweise aktualisierungsbedürftigen) Methodenvorschriften für die Probenahme, Probebehandlung, soweit erforderlich Abwassermengenmessung, Analyse, Qualitätssicherung und weitere Methoden
- betreffend Überwachung der Begrenzung für Abwasseremissionen (Abwasseremissionsverordnungen) und
- zur Erfassung von Abwasserfrachten aus Punktquellen (Emissionsregisterverordnung Oberflächenwasser - EmRegV-OW) sowie
- betreffend Beurteilung der Einhaltung von Umweltqualitätsnormen sowohl im Oberflächengewässer als auch im Grundwasser (Gewässerzustandsüberwachungsverordnung - GZÜV, Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer - QZV Chemie OG, Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser - QZV Chemie GW, Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer - QZV Ökologie OG)
festgelegt und zentral zusammengefasst.
Es wurden auch als gleichwertig einzustufende Analyseverfahren für einen Parameter in die Verordnung aufgenommen, was zu einer Reduktion des Nachweisaufwandes für die Gleichwertigkeit von Analyseverfahren führt.
Methodenanpassungsverordnung Wasser
Gleichzeitig mit der Methodenverordnung Wasser wurde die Sammelnovelle Methodenanpassungsverordnung Wasser, BGBl. II Nr. 128/2019, zu den bereits bestehenden und durch die zusammenzuführenden Methodenvorschriften zu ändernden Verordnungen kundgemacht. Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen der alten Verweise in den betreffenden Verordnungen.
Novellen zur Methodenverordnung Wasser
Mit der Novelle der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung und der Indirekteinleiterverordnung, BGBl. II Nr. 332/2019, wurde der Stand der Technik im Bereich von Schwerkraft-Fettabscheidern aktualisiert. Wasserrechtlich nicht bewilligungspflichtigen Indirekteinleitungen von Gastronomieabwässern, für die Schwerkraft-Fettabscheider den Stand der Technik darstellen, wird eine erleichterte Überwachung in der IEV ermöglicht. Dementsprechend waren auch Anpassungen in der Methodenverordnung Wasser erforderlich.
Mit der Neuerlassung der AEV Getränke (BGBl. II Nr. 159/2024) wurden die BVT-Schlussfolgerungen für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (BVT FDM – Food, Drink, Milk; siehe Durchführungsbeschluss der Kommission vom 12.11.2019, ABl. L 313 vom 04.12.2019, S. 60) national umgesetzt. Durch die Einführung von BVT-Beobachtungsparametern war auch die Festlegung von Methoden zur Messung von BVT-Beobachtungsparametern erforderlich.