Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus Wasch- und Chemischreinigungsprozessen von Textilien eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Betankung, Reparatur und Reinigung von Fahrzeugen eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus Kühlsystemen und Dampferzeugern eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Reinigung von Verbrennungsgas eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus Abwasseremissionen aus Laboratorien eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Wasseraufbereitung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Reinigung von Abluft und wässrigen Kondensaten eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.