Mit BGBl. II Nr. 62/2018 wurden Vorgaben von BVT-Schlussfolgerungen national umgesetzt und die beiden Abwasseremissionsverordnungen „AEV gebleichter Zellstoff“ und „AEV Papier und Pappe“ in einer „AEV Zellstoff und Papier“ zusammengeführt.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung von Holzwerkstoffen eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.