Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus Gerbereien, Lederfabriken und Pelzzurichtereien eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Textilveredelung und -behandlung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.