Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus Abwasserreinigungsanlagen für Siedlungsgebiete eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus Krankenanstalten, Pflegeanstalten, Kuranstalten und Heilbädern eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus Abwasserreinigungsanlagen für Einzelobjekte in Extremlage eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.