Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Schlachtung und Fleischverarbeitung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Milchbearbeitung und Milchverarbeitung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Kartoffelverarbeitung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Zucker- und Stärkeerzeugung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus Brauereien und Mälzereien eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus Fischproduktionsanlagen eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung von Alkohol für Trinkzwecke und von alkoholischen Getränken eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung von Erfrischungsgetränken und der Getränkeabfüllung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Obst- und Gemüseveredelung sowie aus der Tiefkühlkost- und Speiseeiserzeugung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Erzeugung pflanzlicher oder tierischer Öle oder Fette einschließlich der Speiseöl- und Speisefetterzeugung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Hefe-, Spiritus- und Zitronensäureerzeugung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung von Sauergemüse eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung von Hautleim, Gelatine und Knochenleim eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Trocknung pflanzlicher Produkte für die Futtermittelherstellung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.