Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer - QZV Ökologie OG

Flusslandschaft im Hintergrund Berger
Foto: UBA / Farasin

Vorgaben zur Beurteilung des ökologischen Zustands von Oberflächengewässern

Die Verordnung über die Festlegung des ökologischen Zustandes für Oberflächengewässer (Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer), BGBl. II Nr. 99/2010, ist am 30. März 2010 in Kraft getreten.

In der QZV Ökologie Oberflächengewässer werden Werte für die biologischen, hydromorphologischen und allgemein physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten des sehr guten, guten, mäßigen, unbefriedigenden und schlechten ökologischen Zustandes von Oberflächengewässern festgelegt. Die Festlegungen erfolgen typspezifisch, d.h. gesondert für Fließgewässertypen und Seentypen, die sich durch naturräumliche und biotische Faktoren zum Teil erheblich voneinander unterscheiden. Weiters enthält die Verordnung Festlegungen über den Umgang mit den Qualitätszielen im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren sowie darüber, welche Qualitätskomponenten bei welcher Art von Belastungen bzw. Einwirkungen zur Beurteilung des ökologischen Zustandes heranzuziehen sind.

Novellen zur QZV Ökologie OG

Mit der Novelle, BGBl. II Nr. 461/2010, in Kraft getreten am 1. Jänner 2011, wurde für Fließgewässer ein Richtwert für den den Salzgehalt abbildenden Parameter Chlorid aufgenommen. Überdies erfolgte eine Anpassung an die Richtlinie 2009/90/EG zur Festlegung technischer Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands.

Europarechtliche Vorgaben sowie neuere gewässerökologische Studien machten eine weitere Änderung der QZV Ökologie OG erforderlich. Die Novelle BGBl. II Nr. 369/2018 ist am 28. Dezember 2018 in Kraft getreten.

Die Methodenvorschriften dieser Verordnung wurden gemeinsam mit den Methodenvorschriften anderer zahlreicher Verordnungen in der Methodenverordnung Wasser, BGBl. II Nr. 129/2019 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 133/2019, zusammengefasst.

In den Erläuterungen zur QZV Ökologie OG und den Novellen finden sich weitere ergänzende Ausführungen. Als Anhang zu den Erläuterungen ist der Erlass des Bundesministers vom 22. Dezember 2011, Zl. BMLFUW-UW.4.1.4/0002-I/4/2011, beigefügt. Die konsolidierten Erläuterungen sowie der Erlass sind eine Auslegungshilfe beim Vollzug der Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer.

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