Abwasseremissionsverordnung Hautleim
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung von Hautleim, Gelatine und Knochenleim eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Die Methodenvorschriften zu dieser Verordnung befinden sich in der Methodenverordnung Wasser.