Abwasseremissionsverordnung für die Zucker- und Stärkeerzeugung

Würfelzucker
Foto: BML / Kern Bernhard

Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Zucker- und Stärkeerzeugung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.

Mit der Novelle zur AEV Zucker- und Stärkeerzeugung (BGBl. II Nr. 89/2023) wurden die BVT-Schlussfolgerungen für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (BVT FDM – Food, Drink, Milk; siehe Durchführungsbeschluss der Kommission vom 12.11.2019, ABl. L 313 vom 04.12.2019, S. 60) national umgesetzt.

Die Methodenvorschriften zu dieser Verordnung befinden sich in der Methodenverordnung Wasser.

Downloads

Weiterführende Informationen