Evaluierungsplan GSP 23-27

Landschaft Inntal
Foto: BMLRT,BMLRT

Auf Basis der Vorgaben in Artikel 140 der GAP-Strategieplanverordnung EU-VO 2021/2115 sowie Artikel 4 der Durchführungsverordnung EU-VO 2022/1475 haben die Mitgliedstaaten für die Evaluierung ihrer jeweiligen nationalen GAP-Strategiepläne 23-27 Evaluierungspläne auszuarbeiten.
 

Der Evaluierungsplan orientiert sich strukturell und inhaltlich an Artikel 2 sowie Annex I und II der DURA EU-VO 2022/1475 und ist dem nationalen Begleitausschuss des GAP-Strategieplans 23-27 vorzulegen.

Ziel des Evaluierungsplans ist eine umfassende Darstellung des Evaluierungssystems um eine qualitätsvolle Evaluierung zu gewährleisten. Er beinhaltet die Projektstruktur, die wesentlichen inhaltlichen Anforderungen an die Evaluierung, die Organisation und Projektverantwortlichkeit, die geplanten Evaluierungsaktivitäten im Zeitverlauf, das Datenbereitstellungssystem, die Benennung wesentlicher Interessensträger:innen, Schritte zum Kapazitätsaufbau und geplante Aktivitäten zur Verbreitung der Evaluierungsergebnisse. Mit Hilfe der Festlegungen im Evaluierungsplan wird sichergestellt, dass die notwendigen Evaluierungsarbeiten rechtzeitig geplant und im Umfang sowie Qualität entsprechend sorgfältig durchgeführt werden.

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