Ex-ante Evaluierung und Strategische Umweltprüfung (SUP) für den GAP-Strategieplan (GSP 23-27)

Naturlandschaft
Foto: BML / Alexander Haiden

Die Ex-ante Bewertung des nationalen Strategieplans für die Gemeinsame Agrarpolitik und die Strategische Umweltprüfung (SUP) sind aufgrund der Vorgaben in Artikel 139 der Verordnung über die GAP-Strategiepläne (VO (EU) 2021/2115) als begleitende Prozesse in der Strategieplanentwicklung durchzuführen.

Die Ex-Ante-Evaluierung ist ein Teil der Qualitätskontrolle und liefert einen Beitrag, um den hohen qualitativen Ansprüchen des Konzepts des nationalen GSP gerecht zu werden. Sie trägt dazu bei, dass die Förderungen auf die Ziele ausgerichtet sind, ohne auf die Politikgestaltung im Rahmen des Stakeholder-Dialoges Einfluss zu nehmen. Mitglieder des Ex-Ante-Evaluierungsteams waren zu unterschiedlichen Phasen in den Stakeholderprozess, der die Entwicklung des GSP begleitet hat, eingebunden, um dazu beizutragen, dass unter den Beteiligten ein gemeinsames Verständnis für die Qualitätsansprüche und Zugänge entsteht.

Die Ex-Ante-Evaluierung erfolgte in drei Phasen der Bewertung:

• Bewertung der Stärken-Schwächen-Analyse (SWOT-Analyse) und der Bedarfsermittlung (Phase 1)

• Bewertung der Interventionslogik, der Zielwerte und Etappenziele des GAP-Strategieplans (Phase 2)

• Bewertung der geplanten Umsetzungsmodalitäten des GAP-Strategieplans (Phase 3)

Die Evaluierung erfolgte jeweils in mehreren Schritten. Vom BML bereitgestellte Dokumente (zum Beispiel SWOT, Bedarfe) wurden vom Evaluierungsteam bewertet. Die Ergebnisse wurden dem Bearbeitungsteam übermittelt und gemeinsam diskutiert. Allfällig überarbeitete Fassungen wurden schließlich einer weiteren Beurteilung unterzogen.

Die Strategische Umweltprüfung wurde nach der Richtlinie 2001/42/EG durchgeführt. In der Erstellung wurden außerdem Richtlinien und Leitfäden des nationalen SUP-Arbeitskreises berücksichtigt, die unter Beteiligung unterschiedlicher Bundesministeriuen erstellt wurden. Ziel der SUP ist es, im Zuge der Erstellung des GAP Strategieplans ein hohes Umweltniveau sicher zu ststellen und dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bei dessen Ausarbeitung und Annahme einbezogen werden. Die Detailergebnisse der Strategischen Umweltprüfung sind in einem Umweltbericht zusammengefasst. Zentrale Aussagen der SUP sowie die Erkenntnisse der öffentlichen Konsultation werden in der sogenannten Umwelterklärung gesondert ausgewiesen.

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