Ausgleichszulage 2024 - 2027
In Österreich sind rund 70 % der Staatsfläche als benachteiligtes Gebiet abgegrenzt, aufgrund der Topographie entfällt der größte Teil davon auf das Berggebiet.
Zahlungen für Betriebe in Berggebieten und anderen, aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten werden jährlich je Hektar landwirtschaftlicher Fläche zum Ausgleich der Gesamtheit oder eines Teils der zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste gewährt, die den Betrieben aufgrund von Nachteilen für die landwirtschaftliche Erzeugung in den betreffenden Gebieten entstehen. Die drei Gebietskategorien werden gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 bestimmt.
Das Ziel der Ausgleichszulage ist es, durch einen Einkommensausgleich gegenüber den Betrieben in Gunstlagen einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der flächendeckenden und standortangepassten landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in den benachteiligten Gebieten zu leisten. Dadurch werden natürliche Produktionsgrundlagen, Kulturlandschaften und Biodiversität durch standortangepasste landwirtschaftliche Nutzung erhalten. Die erwünschte Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung wäre bei vielen dieser Betriebe unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ohne öffentliche Zahlungen nicht möglich. Die spezielle Förderung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten hat daher in Österreich eine jahrzehntelange Tradition. Sie wird in Hinblick auf Abwicklung und Berechnung in einer nationalen Sonderrichtlinie geregelt.