Abwasseremissionsverordnung Zellstoff und Papier
Mit BGBl. II Nr. 62/2018 wurden Vorgaben von BVT-Schlussfolgerungen national umgesetzt und die beiden Abwasseremissionsverordnungen „AEV gebleichter Zellstoff“ und „AEV Papier und Pappe“ in einer „AEV Zellstoff und Papier“ zusammengeführt.
Die Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton (BVT PP – Pulp, Paper and Board) erfolgte mit Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26.9.2014 (ABl. L 284 vom 30.9.2014, S. 76). Durch die mit BGBl. II Nr. 62/2018 kundgemachte „AEV Zellstoff und Papier“ wurden die nationalen Regelungen der bisherigen „AEV gebleichter Zellstoff“ und „AEV Papier und Pappe“ an die BVT-Schlussfolgerungen angepasst und fand damit auch eine Aktualisierung des bereits in den beiden genannten Vorgängerverordnungen festgelegten Standes der Technik statt.
Durch die Zusammenlegung der beiden og. Abwasseremissionsverordnungen war auch eine Anpassung der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung, der AEV Holzwerkstoffe und der EmRegV-OW aufgrund geänderter Bezüge notwendig, die mit der Omnibusverordnung zur AEV Zellstoff und Papier 2018, BGBl. II Nr. 63/2018, erfolgte.
Die Methodenvorschriften zu dieser Verordnung befinden sich in der Methodenverordnung Wasser.
Weiterführende Informationen
- AEV Zellstoff und Papier - konsolidierte Fassung AEV Zellstoff und Papier - konsolidierte Fassung
- Omnibusverordnung zur AEV Zellstoff und Papier 2018, BGBl. II Nr. 63/2018 Omnibusverordnung zur AEV Zellstoff und Papier 2018, BGBl. II Nr. 63/2018
- Erläuterungen zur AEV Zellstoff und Papier (Neuerlassung) – Verordnungstext (PDF, 282,5 kB)
- Erläuterungen zur AEV Zellstoff und Papier (Neuerlassung) – Anlage (PDF, 405,3 kB)
- Erläuterungen zur AEV Zellstoff und Papier (Neuerlassung) – Beispiele zur Mischungsrechnung (PDF, 300,0 kB)