Sonderrichtlinie Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ab 2024

Heueinbringung im Bergland
Foto: BML / Alexander Haiden

Hier finden Sie die Sonderrichtlinie des BML zur Gewährung von Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete.

Die Sonderrichtlinie enthält die allgemein geltenden und die für die spezifischen Bedingungen für die Teilnahme an der Ausgleichszulage (AZ) und für den Abschluss eines Vertrages zwischen der förderwerbenden Person und dem Bund. Basis für die Bestimmungen der Sonderrichtlinie bildet der von der Europäischen Kommission genehmigte GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 (GSP), welcher mit Durchführungsbeschluss der Kommission, C(2022) 6490 vom 13.09.2022 genehmigt und hinsichtlich der Ausgleichszulage (AZ) mit Durchführungsbeschluss der Kommission, C(2024) 5619 vom 05.08.2024 geändert wurde.

Die Sonderrichtlinie Ausgleichszulage (AZ) 2024-2027 dient der nationalen Umsetzung des Artikels 71 (Naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungender Verordnung (EU) 2021/2115 im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023–2027 ab dem Antragsjahr 2024.

Damit wird wie bereits in den Vorgängerprogrammen das Ziel einer flächendeckenden Bewirtschaftung auch in naturbedingten oder aus anderen gebietsspezifischen Gründen benachteiligten Gebiete verfolgt.

Im Downloadbereich sind die bisher veröffentlichten Sonderrichtlinien Ausgleichszulage (AZ) 2024-2027 samt Anhängen zu finden.

Aufgrund des Impulsprogramms zur Stärkung der österreichischen Landwirtschaft wurden im Zuge der 1. Änderung der Sonderrichtlinie AZ im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023–2027 die AZ-Prämien gemäß Artikel 71 der VO (EU) 2021/2115 ab 2024 um 8% angehoben. Für die Erschwernisgruppen 3 und 4 (ab 180 Erschwernispunkten) erfolgt eine verstärkte Unterstützung durch eine Prämienerhöhung um 14% . Damit soll weiterhin eine flächendeckende Bewirtschaftung in benachteiligten Gebieten – und hier insbesondere in besonders stark benachteiligten Gebieten mit hoher Erschwernis - gewährleistet werden.

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