Abwasseremissionsverordnung Wasch- und Chemischreinigungsprozesse
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus Wasch- und Chemischreinigungsprozessen von Textilien eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Die Methodenvorschriften zu dieser Verordnung befinden sich in der Methodenverordnung Wasser.