Sektormaßnahmen Wein 2023 - 2027

Weinreben
Foto: BML / Alexander Haiden

Die Bestimmungen für die Sektormaßnahmen im Bereich Wein finden sich in der sogenannten GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft aus dem Jahr 2023

Die Weinwirtschaft ist ein wesentlicher Sektor der österreichischen Landwirtschaft, dessen wichtigste Funktionen die Erzeugung von Wein, Schaumwein und anderen Weinprodukten im Einklang mit der Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts sind.

Die Sektorförderung Wein wird über die Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelt.

Es bestehen folgende Fördermaßnahmen:

  • "Umstellungsförderung“ (58-01): gefördert wird die Auspflanzung eines Weingartens sowie die Errichtung und Erneuerung von Böschungs- und Steinmauerterrassen
  • "Investitionsförderung" (58-02): gefördert werden alle Investitione im Bereich der Kellertechnik
  • "Informationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten“ (58-03): gefördert werden alle Maßnahmen zur Information des Konsumenten über österreichische Herkunftsweine
  • "Absatzförderung in Drittländern" (58-04): gefördert werden alle Maßnahmen zum Verkauf von österreichischem Wein in Ländern außerhalb der EU

Mit den seitens der Europäischen Union genehmigten Mitteln stehen jährlich rund 13,2 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln für unsere Winzerinnen und Winzer zur Verfügung.

Nähere Details finden Sie in den Merkblättern der AMA zu jeder Fördermaßnahme unter AMA Förderungen.