GAP-Strategieplan bei der Europäischen Kommission eingereicht

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Foto: BML / Alexander Haiden

Der GAP-Strategieplan Österreich für die Jahre 2023 bis 2027 wurde am 30. Dezember 2021 fristgerecht bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht.

HinweisHinweis

Am 13. September 2022 genehmigte die Europäische Kommission den österreichischen Strategieplan. Aktuelle Informationen finden Sie hier

Der GAP-Strategieplan Österreich für die Jahre 2023 bis 2027 wurde am 30. Dezember 2021 fristgerecht bei der Europäischen Kommission (EK) zur Genehmigung eingereicht. Damit erfüllt Österreich die Vorgabe aus Artikel 118 der GAP-Strategieplan-Verordnung (EU) 2021/2115, wonach die EU-Mitgliedsstaaten der Kommission ihre Vorschläge vor 1. Jänner 2022 vorzulegen haben.

Die Kommission hat ab dem Zeitpunkt der Übermittlung insgesamt sechs Monate Zeit, die Inhalte des GAP-Strategieplans zu prüfen und zu genehmigen. Dabei kommt der sogenannte „Stop the clock“-Mechanismus zur Anwendung: Das heißt, die Frist wird angehalten, sobald der GAP-Strategieplan für allfällige Überarbeitungserfordernisse zurück an den Mitgliedsstaat geschickt wird, und beginnt erst dann wieder zu laufen, wenn der überarbeitete Vorschlag erneut formal an die EKübermittelt wurde.

Damit die GAP-Strategiepläne in der EU wie geplant ab 2023 in die nationale Umsetzung starten können, muss der Verhandlungsprozess bis spätestens Ende 2022 abgeschlossen sein.

Erforderliche Grundlagen für Einreichung und Umsetzung

Die für die Einreichung der GAP-Strategiepläne notwendigen Basisrechtsakte sind nach langwierigen und langjährigen Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den europäischen Institutionen am 8. Dezember 2021 in Kraft getreten und haben damit den rechtlichen Grundstein für den Einreich- und Genehmigungsprozess gelegt.

Parallel zur Finalisierung der Rechtsgrundlagen auf europäischer Ebene wird – nach Einreichung des GAP-Strategieplanentwurfes bei der EK– weiterhin mit Nachdruck an den erforderlichen Inhalten und Strukturen für die Umsetzung in Österreich gearbeitet: Dazu zählen unter anderem die Anpassung von mehreren nationalen Gesetzesgrundlagen (Marktordnungsgesetz 2007, Landwirtschaftsgesetz und AMA-Gesetz – jeweils bereits in Begutachtung), die Präzisierung der Inhalte des Strategieplans in Form von Sonderrichtlinien sowie der Aufbau einer Förderplattform für die zukünftige digitale Abwicklung der Projektmaßnahmen.

GAP-Strategieplan 2023 bis 2027: Unterstützung für die Landwirtschaft und zukunftsfähige ländliche Räume

Der GAP-Strategieplan ist das zentrale Instrument für die Weiterentwicklung der österreichischen Landwirtschaft und von enormer Bedeutung für den ländlichen Raum. Er zielt auf die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe und die Sicherung der Ernährung der Bevölkerung ab, bei gleichzeitig wesentlich erhöhter Ambition hinsichtlich Ressourcen- und Klimaschutz. Durch Investitionen, Wissenstransfer und Innovation trägt er substanziell zur Verbesserung der Vitalität und Lebensqualität in ländlichen Gebieten bei. Gemeinsam mit anderen Instrumenten wird der GAP-Strategieplan wesentliche Beiträge zur Erreichung der Green Deal-Ziele leisten.

Grundlage des Strategieplans ist eine Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT-Analyse), die entlang der neun spezifischen GAP-Ziele (sowie eines Querschnittsziels) erstellt wurde. Sie umfasst ausführliche Darstellungen und Bewertungen in Bezug auf einen wettbewerbsfähigen, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektor, die Stärkung von Umweltschutz (einschließlich der biologischen Vielfalt) und Klimaschutz sowie die Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten. Die Analyse baut auf umfangreichen Datengrundlagen und Studien auf.

Daraus abgeleitet wurden 45 Bedarfe identifiziert, die die Breite der Herausforderungen im ländlichen Raum widerspiegeln. In der Folge wurde eine Priorisierung der Bedarfe vorgenommen vor dem Hintergrund der Dringlichkeit, der Übereinstimmung mit den Zielen der GAP-Strategieplan-Verordnung und der Verfügbarkeit von unterschiedlichen Politikinstrumenten.

Das operative Element des GAP-Strategieplans stellen die 100 Interventionen in den drei Bereichen Direktzahlungen, bestimmte Sektoren (Obst und Gemüse, Wein und Imkerei) und ländliche Entwicklung dar.

Bedarfe, Interventionen und quantifizierte Output- und Ergebniszielwerte sind zu einer Interventionsstrategie je spezifischem Ziel bzw. für das Querschnittsziel zusammengefasst. Dabei wird dargestellt, welche Bedarfe für das jeweilige Ziel relevant sind, welcher Mix an Interventionen dafür geplant ist, wie die Interventionen andere relevante Maßnahmen/Instrumente außerhalb des GAP-Strategieplans ergänzen oder in welchem Zusammenhang sie mit dem Green Deal stehen.

Was der GAP-Strategieplan im Detail bringt und welche Änderungen es im Vergleich zu bisher gibt, erfahren Sie im Artikel „Politische Einigung zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023“. Die Einreichversion vom 30. Dezember 2021 steht samt den erforderlichen Anhängen zu Informationszwecken im Downloadbereich zur Verfügung. Da der Strategieplan aus einer von den EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend anzuwendenden EDV-Anwendung generiert wird, entspricht er nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreiheit im Sinne des österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetztes. Er weist hinsichtlich der Formatierung noch wesentliche Unzulänglichkeiten auf, die nicht in der Verantwortung des Landwirtschaftsministeriums liegen.

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