Empfehlungen der Kommission an die Mitgliedsstaaten für die GAP-Strategiepläne
Im Rahmen der Vorlage der „Farm to Fork“- und der „Biodiversitätsstrategie 2030“ der EK im Mai letzten Jahres wurde ein strukturierter Dialog zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten eingerichtet. Ein zentrales Element dieses strukturierten Dialogs sind die länderspezifischen Empfehlungen für die GAP-Strategiepläne zur besseren Verlinkung des „Green Deals“ mit der Reform der GAP.
Verbindung der „Green Deal“- Ziele mit den nationalen GAP-Strategieplänen
Am 18. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung samt zielgerichteter Empfehlungen für jeden Mitgliedstaat veröffentlicht. Mit diesen sollen die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer GAP-Strategiepläne für den Zeitraum 2023–2027 unterstützt werden. Es werden jene Schlüsselbereiche aufgezeigt, auf die sich der jeweilige Mitgliedstaat konzentrieren soll, um bestmöglich zur Erreichung der GAP-Ziele und der Vorgaben des „Green Deals“ beizutragen.
Grundlage für die Empfehlungen, die sich auf die neun spezifischen Ziele der GAP beziehen und die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen sowie ein Querschnittsziel zu Wissen und Innovation abdecken, ist eine Analyse des Agrarsektors und der ländlichen Gebiete in jedem Mitgliedstaat.
Zusätzlich werden in den Empfehlungen die ehrgeizigen Ziele des europäischen „Green Deals“ und insbesondere die folgenden sechs quantifizierten Ziele berücksichtigt:
- Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 %
- Reduzierung des Einsatzes von Düngemitteln um mindestens 20 %
- Rückgang beim Verkauf antimikrobieller Mittel für Nutztiere und die Aquakultur um 50 %
- Anteil von 25 % ökologisch bewirtschafteter Nutzflächen
- Erhöhung der Biodiversitätsflächen inkl. landwirtschaftlicher Flächen
- Gewährleistung eines flächendeckenden Zugangs zu schnellem Breitbandinternet in ländlichen Gebieten bis 2025.
Im Zuge der Veröffentlichung der Empfehlungen forderte EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski die Mitgliedstaaten auf, diese bei der Ausarbeitung der GAP-Strategiepläne zu berücksichtigen. Damit soll eine ausreichende inhaltliche Abstimmung zwischen der GAP und dem „Green Deal“ gewährleistet werden. In den aktuellen Gesetzesvorschlägen zur GAP ab 2023 ist der „Green Deal“ mit den beiden Strategien aufgrund der zeitlichen Abfolge (der „Green Deal“ wurde erst nach den GAP-Reformvorschlägen von der EK verabschiedet) nicht enthalten, ein Umstand der von vielen Seiten kritisiert wurde. Mit den länderspezifischen Empfehlungen möchte die EU-Kommission nun sicherstellen, dass die Ziele des „Green Deals“ eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der zukünftigen GAP spielen werden. Die Empfehlungen an sich sind nicht rechtlich bindend. Dennoch wird die Kommission diese als Referenz zur Bewertung der nationalen GAP-Strategiepläne im Rahmen der Genehmigungsverfahren heranziehen.
Länderspezifische Empfehlungen für Österreich
Für Österreich hat die Europäische Kommission 13 länderspezifische Empfehlungen ausgesprochen, die sich den folgenden vier Themenbereichen zuordnen lassen:
- Förderung eines intelligenten, widerstandsfähigen und diversifizierten Agrarsektors, der die Ernährungssicherheit gewährleistet;
- Stärkung der Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und Beitrag zu den umwelt- und klimabezogenen Zielen der Union;
- Stärkung des sozioökonomischen Gefüges ländlicher Gebiete und Berücksichtigung gesellschaftlicher Belange;
- Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung sowie Förderung ihrer Akzeptanz.
Österreich unterstützt wesentliche Teile der vorgelegten Empfehlungen, zumal schon in der aktuellen Umsetzung der GAP viele der angesprochenen Zielsetzungen über die österreichische Agrarpolitik verfolgt werden. Dieser Weg soll auch in Zukunft fortgeführt und entsprechende Maßnahmen, welche auch einen Beitrag zu den Zielen des „Green Deals“ leisten, vorgesehen werden.
In Österreich wurden dazu bereits umfangreiche Arbeiten zur Erstellung des nationalen GAP-Strategieplans durchgeführt. Dazu zählen unter anderem die SWOT- und Bedarfsanalyse, die beide bereits einer öffentlichen Konsultation unterzogen wurden und welche wichtige Bausteine zur Erarbeitung geeigneter Interventionen darstellen.
Die von der Europäischen Kommission übermittelten Datengrundlagen unterstützen diesen Prozess, wobei die Empfehlungen der Kommission bei den weiteren Arbeiten, insbesondere bei der Ausarbeitung der Interventionsstrategie, miteinbezogen werden.