2. Sitzung des EMFAF-Begleitausschusses am 25. und 26. September 2023 in Vorarlberg

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Foto: Michael Baumgartner (BML)

Am 25. und 26. September 2023 fand die 2. Sitzung des österreichischen EMFAF-Begleitausschusses in Vorarlberg statt.

Der Begleitausschuss hat die Aufgabe, die Durchführung des EMFAF-Programms 2021 bis 2027 zu begleiten und zu überwachen und prüft dabei insbesondere die Fortschritte bei der Erreichung der Zielvorgaben. Wichtigster Beschlusspunkt der 2. Sitzung war der Evaluierungsplan für das EMFAF-Programm. Die Europäische Kommission, Generaldirektion MARE), die im Ausschuss eine beratende Funktion einnimmt, war online aus Brüssel zugeschalten.

Tagesordnung und Ergebnisse

  1. Begrüßung und Einleitung durch das Land Vorarlberg und den Vorsitz
    Nach der allgemeinen Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitz gab der Vorstand der zuständigen Abteilung im Amt der Vorarlberger Landesregierung einen Überblick über die Seenfischerei am Bodensee sowie die Aquakultur im Bundesland Vorarlberg.

  1. Annahme der Tagesordnung

  1. Genehmigung der Berichte der letzten Sitzungen der EMF(A)F-Begleitausschüsse sowie Anpassung der Liste der nominierten Organisationen
    Beschluss: Beide Berichte sowie die Anpassung der Liste der nominierten Organisationen werden von den Mitgliedern des EMFAF-Begleitausschusses einstimmig angenommen.
  2. Aktuelle Themen auf EU-Ebene – Bericht der Kommission
    Die Vertreterin der Kommission ging in ihrem Beitrag auf die aktuelle Situation der Umsetzung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) 2014–2020 sowie des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021–2027 auf EU-Ebene ein und würdigte den vergleichsweise raschen und guten Start in Österreich im EMFAF sowie die erfolgreiche Umsetzung des EMFF
    Mit Blick auf die allgemeine Situation des Sektors wies sie auf die derzeit schwierigen Rahmenbedingungen, zum Beispiel in den Bereichen Energie, digitaler Wandel und Klima hin. Die Europäische Kommission (EK) versucht Lösungen zu finden und zu unterstützen (unter anderem durch das umfangreiche "Fisheries and Ocean Packagevom Februar 2023).
  3. Aktueller Stand der Umsetzung des Programms EMFF 2014–2020
    Die verfügbaren Fördermittel wurden vollständig umgesetzt. Derzeit finden die Vorbereitungen zum Programmabschluss statt. Der letzte Zahlungsantrag an die Europäische Kommission wurde im Juli 2023 übermittelt. Es wird ein frühzeitiger Programmabschluss („early closure“) angestrebt.
  4. Start der Umsetzung des EMFAF-Programms 2021–2027
    Der aktuelle Umsetzungsstand beträgt bei den Genehmigungen rund 10 % und bei den Auszahlungen rund 2 % des Gesamtbudgets (ohne Technische Hilfe). Es wurden 17 Projekte genehmigt und bei 4 davon sind bereits Auszahlungen erfolgt. Auch die Indikatoren geben einen positiven Ausblick. Es besteht jedoch noch ein Rückstau und viele Anträge wurden noch nicht in der Datenbank erfasst. Bisher wurde noch kein Antrag auf Zwischenzahlung an die EK übermittelt. Das Verwaltungs- und Kontrollsystem (VKS) für das EMFAF-Programm liegt vor.
  5. Evaluierung (Vorstellung, Diskussion und Beschluss Evaluierungsplan)
    Der unter Federführung der Verwaltungsbehörde ausgearbeitete Evaluierungsplan für das EMFAF-Programm wurde präsentiert und zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Evaluierungsplan wurde ab Herbst 2022 durch die Verwaltungsbehörde erarbeitet. Die Abstimmung erfolgte in der Steuerungsgruppe des Landwirtschaftsministeriums (BML) und mit den abwickelnden Stellen. Im Juli 2023 wurde das Dokument (fristgerecht) dem Begleitausschuss vorgelegt. Es ist geplant, die Aufträge an externe Dienstleister zur Durchführung der Evaluierungen aus der Technischen Hilfe des EMFAF-Programms zu finanzieren.
    Beschluss: Der Evaluierungsplan für das EMFAF-Programm wird vom Begleitausschuss einstimmig angenommen. 
  6. Grundlegende Voraussetzungen
    Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die für die Umsetzung des EMFAF-Programms erforderlichen „Grundlegenden Voraussetzungen“ („enabling conditions“) behandelt. Diese müssen die ganze Programmperiode hindurch erfüllt werden. Der EMFAF-Begleitausschuss hat gemäß Geschäftsordnung in regelmäßigen Abständen (jährlich) zu überprüfen, ob die Erfüllung nach wie vor gewährleistet werden kann. Mit Stand September 2023 kam es zu keiner Änderung der Eigenbewertung. Es liegen keine diesbezüglichen Beschwerden oder Anfragen vor.
  7. Information und Kommunikation, Publizität
    Die Verwaltungsbehörde gab einen Überblick über die Durchführung der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sowie über die Publizitätserfordernisse. Hierfür wurde gemäß EU-Rechtsgrundlagen auch ein Kommunikationsbeauftragter in der Verwaltungsbehörde ernannt. Die bewährte Zusammenarbeit mit den zwischengeschalteten Stellen, den Behörden der anderen EU-Fonds in Österreich und der Branche wird fortgesetzt. Ein zentrales Element stellt die Programmwebseite des BML dar, die laufend ausgebaut und aktualisiert wird.
    Ein Informationsblatt mit Vorgaben zur Umsetzung der Publizitätsvorgaben im EMFAF liegt vor. 
  8. Allfälliges
    Der Vertreter des österreichischen Dachverbandes für Fischerei und Aquakultur (ÖVFA) berichtete über die aktuelle Lage der Fischerei und Aquakultur in Österreich, die in den letzten Jahren von mehreren Krisen (Corona, Teuerung, Klima) geprägt war beziehungsweise ist.

Rahmenprogramm

Nach der Sitzung fand eine Hafenführung in Bregenz und ein gemeinsames Abendessen statt. Am darauffolgenden Tag hatte der Begleitausschuss die Möglichkeit, ein Förderprojekt in Schwarzenberg (Fischgenuss Bregenzerwald, Familie Wirth) sowie das Landesfischereizentrum in Hard/Bodensee zu besichtigen und Informationen aus erster Hand von den Begünstigten beziehungsweise den Expertinnen und Experten zu erhalten. In diesem Rahmen gab es auch einen Vortrag beziehungsweise eine Diskussion mit dem Obmann der Vorarlberger Seenfischer.

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