EU-Rechtsgrundlagen

Fische in Netz
Foto: Archiv Aqua / BAW-ÖKO/Archiv Aqua

Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds 2021-2027.

EMFAF-Verordnung

Am 12. Juni 2018 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds nach 2020 vor.

Die Verhandlungen im Rat der Europäischen Union wurden im Oktober 2019 abgeschlossen. Im Zuge der Verhandlungen wurde u. a. die Umbenennung des Fonds in EMFAF – Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds – akkordiert. Österreich hat der Einigung insgesamt zugestimmt, sich im Zuge der Verhandlungen zu Teilbereichen (etwa zum Budget, siehe unten) aber auch kritisch geäußert.

Die Verhandlungen zwischen dem Rat, dem europäischen Parlament und der Kommission wurden seit November 2019 geführt. Eine Einigung wurde im politischen Trilog Anfang Dezember 2020 erzielt. Nach Verzögerungen bei der Finalisierung des Rechtstextes wurde die EMFAF-Verordnung schließlich am 7. Juli 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union verlautbart und ist am Folgetag in Kraft getreten.

Zentrale Ziele des EMFAF sind die Förderung nachhaltiger Fischerei, die Erhaltung der biologischen Ressourcen und die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen europäischen Aquakultur. Zudem sollen die blaue Wirtschaft und die internationale Meerespolitik gestärkt werden. Inhaltlich sind für Österreich vor allem die Aquakulturproduktion sowie die Bereiche Verarbeitung und Vermarktung (Priorität 2) im Fokus.

Die Einigung zum Finanzrahmen für 2021 – 2027 sieht ein EMFAF-Budget von 6,08 Mrd. Euro (zu laufenden Preisen) für die EU insgesamt vor (siehe Anhang V der EMFAF-Verordnung). Der österreichische Anteil beläuft sich auf rund 6,7 Mio. Euro EMFAF-Mittel (minus 3,5 % im Vergleich zu 2014 – 2020, gleiche Kürzung für alle Mitgliedstaaten). Das entspricht lediglich einem Anteil von rund 0,1 % an der EU-27 insgesamt.

Weitere EU-Rechtsgrundlagen

Die für den EMFAF anwendbare Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für unterschiedliche EU-Fonds 2021 – 2027 („Dach-Verordnung“) wurde am 24. Juni 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union verlautbart und ist am Folgetag in Kraft getreten.

Weitere Durchführungs- bzw. Delegierte Rechtsakte sind auf der Webseite der Europischen Kommission (GD MARE) abrufbar. 

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