EMFAF-Begleitausschuss 2021–2027

Foto: Archiv Aqua / FLORIAN KAINZ

Der EMFAF-Begleitausschuss überwacht und begleitet die Durchführung des EMFAF-Programms und nimmt zu diesem Zweck die in den EU-Rechtsgrundlagen vorgesehenen Aufgaben wahr. Darüber hinaus dient der Begleitausschuss als gemeinsame Plattform zum Informationsaustausch über alle allgemeinen Fragen der Durchführung und Bewertung des EMFAF-Programms.

Gemäß Artikel 38 der EU-Verordnung 2021/1060 haben alle EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) in Form von nationalen Förderprogrammen einen begleitenden Ausschuss („Begleitausschuss“) einzurichten. Dieser tritt mindestens einmal jährlich zusammen und prüft insbesondere die Fortschritte beim Erreichen der Ziele des Programms.

Die erste Sitzung des österreichischen Begleitausschusses für die Förderperiode 2021–2027 fand am 20. und 21. September 2022 in Salzburg statt. Im Rahmen dieser Sitzung wurden unter anderem die Geschäftsordnung und die Zusammensetzung des Begleitausschusses beschlossen (siehe „Downloads“ bzw. „Weitere Informationen“).

Der EMFAF-Begleitausschuss setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Behörden, Interessensvertretungen und weiteren Institutionen zusammen. Eine Übersicht zu den nominierten Organisationen steht im Downloadbereich zur Verfügung. Den Vorsitz führt eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter des Landwirtschaftsministeriums als programmverwaltende Behörde, auch das Sekretariat ist dort angesiedelt. Der Vorsitz hat auf eine partnerschaftliche Meinungsbildung im Ausschuss hinzuwirken.

Die Sitzungen werden in der Regel in den Bundesländern durchgeführt und durch die Besichtigungen von Förderprojekten oder passenden Fachinstitutionen ergänzt.

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