EMFAF-Förderung

Sofern förderwerbende Personen aufgrund der Vorgaben (insbesondere EU-Verordnung 2021/1060, Artikel 50 – Zuständigkeiten der Begünstigten) dazu verpflichtet sind, die Öffentlichkeit über die erhaltene Unterstützung aus dem österreichischen EMFAF-Programm 2021–2027 zu informieren ("Publizitätsverpflichtung"), stehen auf dieser Seite die dafür erforderlichen Informationen und Mustervorlagen (zum Beispiel in Form von Logoleisten und Fördertafeln) zur Verfügung.

AchtungAchtung

Aktueller Hinweis zur Anwendung der Mustervorlagen zur Einhaltung der Publizitätsbestimmungen:

Aufgrund von Ressortumbildungen und der Verschiebung von Zuständigkeiten werden einige Ministerien neu- bzw. umstrukturiert und erhalten neue Bezeichnungen.

Bitte verwenden Sie bis zum Vorliegen aktualisierter Vorlagen die bisherigen, offiziell zur Verfügung gestellten Materialien – diese behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit und können bei erhaltener Förderung wie gehabt zur Einhaltung der Publizitätsbestimmungen eingesetzt werden.

Sobald neue Mustervorlagen vorliegen, werden diese die bisherigen Vorlagen ersetzen. Bitte greifen Sie ab diesem Zeitpunkt dann nur noch auf die neuen Vorlagen zurück – danke.

HinweisHinweis

Bitte verwenden Sie im Sinne eines hohen Wiedererkennungswertes und eines einheitlichen Erscheinungsbildes nur die offiziellen Mustervorlagen. Diese beinhalten bereits alle für die Einhaltung der Publizitätsvorgaben erforderlichen Elemente und stehen auf dieser Seite ebenso zur praktischen Anwendung bereit wie ein Informationsblatt zur Publizität für Begünstigte, in dem die wichtigsten Inhalte zu den einzuhaltenden Bestimmungen zusammenfasst sind.

Bei der Verwendung der Mustervorlagen ist auf die Auswahl der jeweils korrekten Förderkombination zu achten. Diese kann je nach Fördermaßnahme, in der die finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen wird, variieren.

Links

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