EMFAF-Förderung

Sofern förderwerbende Personen aufgrund der Vorgaben (insbesondere EU-Verordnung 2021/1060, Artikel 50 – Zuständigkeiten der Begünstigten) dazu verpflichtet sind, die Öffentlichkeit über die erhaltene Unterstützung aus dem österreichischen EMFAF-Programm 2021–2027 zu informieren ("Publizitätsverpflichtung"), stehen auf dieser Seite die dafür erforderlichen Informationen und Mustervorlagen (zum Beispiel in Form von Logoleisten und Fördertafeln) zur Verfügung.

HinweisHinweis

Bitte verwenden Sie im Sinne eines hohen Wiedererkennungswertes und eines einheitlichen Erscheinungsbildes nur die offiziellen Mustervorlagen. Diese beinhalten bereits alle für die Einhaltung der Publizitätsvorgaben erforderlichen Elemente und stehen auf dieser Seite ebenso zur praktischen Anwendung bereit wie ein Informationsblatt zur Publizität für Begünstigte, in dem die wichtigsten Inhalte zu den einzuhaltenden Bestimmungen zusammenfasst sind.

Bei der Verwendung der Mustervorlagen ist auf die Auswahl der jeweils korrekten Förderkombination zu achten. Diese kann je nach Fördermaßnahme, in der die finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen wird, variieren.

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