Evaluierung des EMFAF-Programms 2021–2027
Evaluierung hat die Aufgabe, die Zielerreichung des Programms zu überprüfen, Lehren aus der Umsetzung zu ziehen sowie Effizienz und Effektivität zu bewerten, um die Gesamtleistung des Programms zu verbessern.
Gemäß EU-Verordnung 2021/1060 („Dachverordnung“) haben alle EU-Mitgliedsstaaten ihre Programme zur Umsetzung des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) zu evaluieren. Hierfür ist ein Evaluierungsplan zu erstellen und vom Begleitausschuss („EMFAF-Begleitausschuss“) zu beschließen. Im Rahmen des österreichischen EMFAF-Begleitausschusses ist ein regelmäßiger Austausch zu Evaluierungsthemen beziehungsweise zu (Zwischen-)Ergebnissen vorgesehen. Außerdem erfolgt eine Veröffentlichung der Evaluierungen in geeigneter Form auf dieser Webseite.
Darüber hinaus führt die Europäische Kommission eine Halbzeitevaluierung bis Ende 2024 und eine rückblickende Evaluierung bis Ende 2031 durch.
Evaluierungsplan
Der Evaluierungsplan für das österreichische EMFAF-Programm wurde am 25. September 2023 vom EMFAF-Begleitausschuss (2. Sitzung in Bregenz) einstimmig angenommen. Der Plan wurde von der Verwaltungsbehörde für das EMFAF-Programm erstellt und mit einer Steuerungsgruppe im Landwirtschaftsministerium sowie den abwickelnden Stellen abgestimmt.
Mit dem Plan wird ein Rahmen für die konkreten Evaluierungstätigkeiten geschaffen, im Zuge dessen das Abwicklungssystem und die Programmwirkungen analysiert und bewertet beziehungsweise politikrelevante Informationen und evidenzbasierte Grundlagen erarbeitet werden. Damit sollen Lernprozesse bei allen an der Programmumsetzung beteiligten Akteurinnen und Akteuren ermöglicht sowie Erkenntnisse zur Verbesserung des aktuellen Programms beziehungsweise zur Gestaltung eines Nachfolgeprogramms gewonnen werden. Zudem können auch Zusammenhänge zur verstärkten Wirkungsorientierung in der öffentlichen Verwaltung hergestellt werden.
Die zwei Kernelemente des Evaluierungsplans sind eine Prozessevaluierung und eine Wirkungsevaluierung, welche während der Programmperiode beziehungsweise am Ende durchgeführt werden sollen. Einerseits stehen die Abläufe und Prozesse im Fokus, mit denen das Förderprogramm abgewickelt wird. Andererseits liegt das Augenmerk auf den Wirkungen, also den Beitrag des Programms zur Entwicklung des Sektors insgesamt. Die konkrete Ausarbeitung der Evaluierungsberichte wird an externe Dienstleister vergeben werden.
Die vergleichsweise geringe Mittelausstattung des österreichischen Programms erfordert die grundsätzliche Anwendung des Prinzips der Proportionalität. Dies gilt im Kontext des Evaluierungsplans sowohl für die Erfassung der erforderlichen Daten als auch für die Durchführung der Evaluierungen.