Gemäß den Maßnahmen „Datenerhebung“ und „Überwachung und Durchsetzung“ im Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) wurden in der laufenden Periode seitens des Landwirtschaftsministerium etliche für die Aquakultur und Fischereiwirtschaft wichtige Studien bzw. Projekte genehmigt und in Auftrag gegeben.
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus gab als dritten Stichtag für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren den 10. Februar 2020 bekannt.
Die 3. Änderung des operationellen Programms Österreich - Europäischer Meeres- und Fischereifonds 2014-2020 wurde am 12. September 2019 von der Europäischen Kommission genehmigt.
Der Stichtag für eine Einbeziehung in das nächste Auswahlverfahren zur Maßnahme „Humankapital und sozialer Dialog“ war der 3. November 2020.
Der Stichtag für das Auswahlverfahren zur Maßnahme "Humankapital und sozialer Dialog" war der 14. Oktober 2019.
Das Landwirtschaftsministerium gibt als Stichtag für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren den 20. April 2018 bekannt.
Eine Beschreibung der Aufgaben und Verfahren in Bezug auf die Verwaltungs- und die Bescheinigungsbehörde finden Sie hier.
Gemäß den EU-Rechtsgrundlagen hat die Verwaltungsbehörde dafür zu sorgen, dass die Programmumsetzung bewertet (evaluiert) wird. Die Ergebnisse dieser Bewertung des EMFF-Programms 2014 – 2020 liegen vor und sind hier abrufbar.