Gemäß den Maßnahmen „Datenerhebung“ und „Überwachung und Durchsetzung“ im Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) wurden in der laufenden Periode seitens des Landwirtschaftsministerium etliche für die Aquakultur und Fischereiwirtschaft wichtige Studien bzw. Projekte genehmigt und in Auftrag gegeben.
Die 3. Änderung des operationellen Programms Österreich - Europäischer Meeres- und Fischereifonds 2014-2020 wurde am 12. September 2019 von der Europäischen Kommission genehmigt.
Eine Beschreibung der Aufgaben und Verfahren in Bezug auf die Verwaltungs- und die Bescheinigungsbehörde finden Sie hier.
Gemäß den EU-Rechtsgrundlagen hat die Verwaltungsbehörde dafür zu sorgen, dass die Programmumsetzung bewertet (evaluiert) wird. Die Ergebnisse dieser Bewertung des EMFF-Programms 2014 – 2020 liegen vor und sind hier abrufbar.