Für Land- und Forstwirtschaft, Ländliche Entwicklung und Fischerei

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2023-2027

Die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union kommt seit 1. Januar 2023 zur Anwendung und stellt das zentrale Politikinstrument für die Land- und Forstwirtschaft in Österreich dar.

Der wesentliche Eckpunkt der Reform für die Förderperiode 2023-2027 war die Zusammenführung sowohl der Direktzahlungen und Sektormaßnahmen aus der 1. Säule als auch die Maßnahmen der ländlichen Entwicklung aus der 2. Säule der GAP in den sogenannten „Nationalen GAP-Strategieplänen“. Der österreichische GAP-Strategieplan 2023-2027 wurde im September 2022 von der EU- Kommission genehmigt.

Insgesamt stehen für die Jahre 2023 bis 2027 im österreichischen GAP-Strategieplan 9,16 Milliarden Euro an europäischen und nationalen Mitteln für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume zur Verfügung (inklusive Impulsprogramm für die Landwirtschaft), wobei sich an der nationalen Finanzierung anteilig sowohl der Bund als auch die Länder beteiligen. Diese Mittel werden über 98 verschiedene Maßnahmen zielgerichtet für folgende Schwerpunkte eingesetzt:

  • Stärkung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, unter anderem durch direkte Einkommensstützung, Umverteilung auf kleinere Betriebe oder Investitionen
  • Sicherung der Ernährung der Bevölkerung
  • Ausbau des hohen Niveaus an Ressourcen- und Klimaschutz
  • Stärkung einer biodiversitätsfördernden Landwirtschaft
  • Weiterentwicklung der biologischen Landwirtschaft und Förderung einer nachhaltigen Forstwirtschaft
  • Bewirtschaftung der Berg- und benachteiligten Gebiete
  • Förderung von Wissenstransfer, Innovation und Diversifizierung
  • Verbesserung der Vitalität und Lebensqualität in ländlichen Gebieten
  • Ausbau von Infrastrukturen und Dienstleistungen
  • Weitere Stärkung des LEADER-Ansatzes

Das Spektrum ist breit gefächert, von Maßnahmen mit Bezug zur Bewirtschaftungsweise landwirtschaftlicher Flächen über Investitions- und Beratungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft bis zur Unterstützung von Zielen außerhalb des primären Sektors, wie beispielsweise Unterstützung von Bildungseinrichtungen oder für Klima- und Mobilitätsprojekte.

Direktzahlungen (DZ)

Die Direktzahlungen stabilisieren die landwirtschaftlichen Einkommen und ermöglichen Planungssicherheit für die Betriebe. Die Basiszahlung wird für jede förderfähige Fläche in Form einer einheitlichen Prämie je Hektar Heimgutfläche bzw. Almweidefläche gewährt. Mit einer Umverteilungszahlung werden die ersten 40 Hektar Heimgutfläche verstärkt gefördert. Junglandwirtinnen und Junglandwirte bekommen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für maximal 5 Jahre. Um den Almauftrieb zu fördern, gibt es eine tierbezogene Almauftriebsprämie. Mit den neuen Öko-Regelungen werden erstmals für die Landwirtinnen und Landwirte freiwillige Interventionen im Bereich Umwelt und Klima über Mittel der ersten Säule finanziert.

Um flächen- und tierbezogene GAP-Zahlungen der ersten und zweiten Säule vollständig zu beziehen, sind im Rahmen der erweiterten Konditionalität bestimmte Grundanforderungen einzuhalten. Diese Anforderungen sind in den zehn GLÖZ-Standards (Guter Landwirtschaftlicher und Ökologischer Zustand der Flächen) und den "Grundanforderungen an die Betriebsführung" (GAB) geregelt.

Das INVEKOS stellt sicher, dass flächen- und tierbezogene GAP-Zahlungen der ersten und zweiten Säule in allen EU-Ländern mit Hilfe von Technologien auf standardisierte Weise verwaltet und kontrolliert werden.

Mehr dazu unter Direktzahlungen, Konditionalität und INVEKOS ab 2023.

Details zu:

sind in den jeweiligen Artikel dargestellt.

Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 (inklusive Öko-Regelungen)

Mit dem Agrarumweltprogramm, dem Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL), wird eine umweltschonende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen unterstützt. Das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 ist Teil der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU in Österreich. Basis ist der seitens der Europäischen Kommission genehmigte und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierende Strategieplan (GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027).

Die Bereiche Öko-Regelungen (Artikel 31), Agrarumwelt, Klima sowie Tierwohl (Artikel 70) und Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie (Artikel 72) der Verordnung (EU) 2021/2115 werden hier umgesetzt.

Mehr dazu unter ÖPUL ab 2023

Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten

In Österreich liegen rund 70 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in benachteiligten Gebieten, die von rund 75 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe bewirtschaftet wird. Diese Betriebe arbeiten unter erschwerten Produktionsbedingungen, wie etwa auf Steilflächen, in Höhenlage, in Gebieten mit schwierigen Bodenverhältnissen oder in klimatisch ungünstigen Zonen.

Mit dieser Maßnahme wird die Bewirtschaftung in diesen Gebieten gesichert, mit allen damit verbundenen Effekten für die Umwelt und die Kulturlandschaft. Die Ausgleichszulage stellt eine Zahlung für naturbedingte Nachteile zugunsten von landwirtschaftlichen Betrieben in Berggebieten und anderen benachteiligten Regionen dar. Die Höhe dieser Zahlungen wird nach dem Ausmaß der betriebsindividuellen Bewirtschaftungserschwernis und dem Betriebstyp differenziert.

Mehr dazu unter Berggebiete/Benachteiligte Gebiete

Projektmaßnahmen der ländlichen Entwicklung und in spezifischen Sektoren

Mit den Projektmaßnahmen der ländlichen Entwicklung wird einerseits die Land- und Forstwirtschaft unterstützt, die Interventionen unterstützen aber auch Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten oder andere Wirtschaftsbereiche. Von großer Bedeutung für den land- und forstwirtschaftlichen Sektor sind die Innovations-, Bildungs- und Informationsmaßnahmen, die Investitionen in die landwirtschaftlichen Bertriebe, aber auch in die Verarbeitung und Vermarktung.

Eine Vielzahl an Interventionen zielt auf den Umwelt- und Klimaschutz ab, unter anderem auf den Naturschutz, erneuerbare Energien oder auf gewässerökologische Verbesserungen. Die Basisinfrastruktur in ländlichen Gebieten wird durch Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur oder in die Leerstandsnutzung gestärkt.

Die Bewusstseinsbildung für Flächenverbrauch und Ortskernstärkung wird ebenso gefördert wie ländliche Innovationsökosysteme. Spezielle Interventionen stehen für die Gründung bzw. die Übergabe von KMU zur Verfügung.

Leader als Unterstützungsschiene für bottom up-Strategien in ländlichen Regionen wird in Österreich seit 1995 umgesetzt und ist Bestandteil des GAP-Strategieplans.

Mit dem GAP-Strategieplan sieht Österreich auch eine spezifische Unterstützung der Sektoren Obst- und Gemüse, Imkerei und Wein vor.

Die Interventionen im Bereich Obst und Gemüse fokussieren auf Investitionen, Bildung, Beratung, Produktion und Produktqualität, Umwelt, Klima und Energieeffizienz sowie auf marktseitige Maßnahmen. Im Bereich der Imkerei werden Bildung und Beratung sowie Investitionen unterstützt, ebenso der Umstieg auf biologische Produktion. Daneben werden Forschung und Vernetzung forciert und Marktbearbeitung vorgenommen. Die Unterstützung für den Weinsektor betrifft die Umstellungsförderung, Investitionsförderung sowie Absatzförderungs- und Informationsmaßnahmen.

Förderinformationen, wie unter anderem Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Verpflichtungen seitens der Förderwerberinnen und Förderwerber, den zuständigen Einreich- bzw. bewilligenden Stellen sowie den Auswahlverfahren finden Sie unter AMA - AgrarMarkt Austria.

Wald

GAP-Strategieplan Österreich

Im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 kommen unter anderem auch Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe als Förderwerberinnen und -werber in Frage. Die Fördermöglichkeiten umfassen unter anderem die Bereiche Infrastruktur Wald, Waldbewirtschaftung, Ländliche Verkehrsinfrastruktur, Investitionen zur Stabilisierung von Rutschungen, Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder.

Hier finden Sie Informationen über die einzelnen Maßnahmen des Waldfonds sowie den Möglichkeiten der Förderungen.

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)

Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds ist der Fonds für die finanzielle Unterstützung des Fischerei- und Aquakultursektors sowie der Meeres- und Fischereipolitik der EU für die Periode 2021–2027. Für das österreichische EMFAF-Programm 2021–2027 stehen insgesamt 15 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln, davon rund 6,7 Millionen Euro EU-Mittel, zur Verfügung.

Hauptziel des Programms ist die nachhaltige Weiterentwicklung des Sektors, insb. die Steigerung der Aquakulturproduktion durch Zuschüsse zu Investitionen und begleitenden Maßnahmen wie Bildung, Datenerhebung sowie Verarbeitung und Vermarktung. Generell wird im Programm stark auf Klimaschutz und Klimawandelanpassung sowie auf Energie- und Ressourceneffizienz geachtet. Eine detaillierte Beschreibung des EMFAF-Programms sowie weiterführende Informationen zur Programmumsetzung finden Sie unter EU-Fischereipolitik & Förderungen.

National finanzierte Maßnahmen

Die national finanzierten Maßnahmen sind die 3. Säule des Agrarbudgets und setzen sich aus unterschiedlichen Bereichen zusammen. Ein Teil sind Zahlungen, die den Maßnahmen des ländlichen Entwicklungsprogramms weitgehend entsprechen, aber ausschließlich mit Bundes- und/oder Landesmitteln finanziert werden. Der andere Teil sind spezielle Maßnahmen wie etwa Ernte- und Risikoversicherung. Pro Jahr sind dafür rund 10 Millionen Euro budgetiert, wobei für 60 Prozent der Bund und für 40 Prozent die Länder aufkommen.

Sonderrichtlinie zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln

Die Förderung der österreichischen Land- und Forstwirtschaft erfolgt primär im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (siehe oben). Darüber hinaus gibt es Förderungsmaßnahmen, die unter anderem im Rahmen der Sonderrichtlinie zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln dotiert sind. Die Sonderrichtlinie soll unter anderem Organisationen unterstützen, deren Leistungen die bäuerliche Wertschöpfung positiv beeinflussen.

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen dieser Sonderrichtlinie zusammengefasst:

  1. Land- und forstwirtschaftliche Beratung
  2. Bildung: Fort- und Weiterbildung
  3. Biologische Landwirtschaft (Bioverbände)
  4. Vermarktung und Markterschließung
  5. Landtechnische Maßnahmen
  6. Pflanzenbau und Saatgutwirtschaft
  7. Integrierter Pflanzenschutz
  8. Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung
  9. Unterstützung von Junglandwirten bei der Konsolidierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Detailliertere Informationen finden Sie unter Sonderrichtlinie zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln.

Weitere Maßnahmen

Ebenfalls gefördert werden spezielle Maßnahmen, beispielsweise die Ernte- und Risikoversicherung oder Forschungsmaßnahmen. Mehr zu Forschungsmaßnahmen finden Sie unter Forschung.

Förderungen für energieautarke Bauernhöfe

Mit dem Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ fördert der Klima- und Energiefonds land- und forstwirtschaftliche Betriebe ganz gezielt auf ihrem Weg hin zu einem höheren Eigenversorgungsgrad. Förderungen können unter anderem für Stromspeicher, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Photovoltaik-Anlagen, Biomassekessel, E-Mobilität oder die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes beantragt werden. In Summe stehen aus der ökologischen Steuerreform bis 2025 insgesamt 100 Millionen Euro, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums, zur Verfügung.

Link zur Abwicklungsstelle: Versorgungssicherheit im ländlichen Raum | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)

Mehr dazu unter: Neue Förderung: 100 Millionen Euro für energieautarke Bauernhöfe (bml.gv.at)