Neue Förderung: 100 Millionen Euro für energieautarke Bauernhöfe
Am 15.02.2023 startet das neue Förderprogramm für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Umstellung des Energiesystems auf erneuerbare Ressourcen und mehr Energieeffizienz ist ein Ziel der österreichischen Bundesregierung.
Mit dem neuen Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ fördert der Klima- und Energiefonds land- und forstwirtschaftliche Betriebe ganz gezielt auf ihrem Weg hin zu einem höheren Eigenversorgungsgrad. Förderungen können unter anderem für Stromspeicher, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Photovoltaik-Anlagen, Biomassekessel, E-Mobilität oder die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes beantragt werden. In Summe stehen aus der ökologischen Steuerreform bis 2025 insgesamt 100 Millionen Euro, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums, zur Verfügung.
„Unsere bäuerlichen Betriebe haben das Potenzial wahre ‚Kraftwerke‘ im ländlichen Raum zu sein. Sie versorgen uns mit hochqualitativen Lebensmitteln, nachhaltigen Rohstoffen und erneuerbarer Energie. Damit diese Kraftwerke unabhängiger und krisenfester werden, unterstützen wir sie mit der Förderschiene ‚Energieautarke Bauernhöfe‘, erläutert Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: Die Land- und Forstwirtschaft sei im Energiebereich schon immer einen Schritt voraus. Deshalb möchte man einen noch größeren Beitrag zur Energiewende leisten. Totschnig: „Also ‚der Landwirt als Energiewirt‘, der seine landwirtschaftliche Produktion noch stärker als bisher mit eigener Energie bewerkstelligt“.
Das neue Programm ist eine zusätzliche Förderungsmöglichkeit für Landwirtinnen und Landwirte, die es ermöglichen soll, mehrere Maßnahmen gleichzeitig – und damit auch kleine Maßnahmen – umzusetzen. Das Programm fördert gezielt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, es unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und den Einsatz nachhaltiger Mobilität sowie die Umsetzung von Energiemanagementmaßnahmen. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden dabei unterstützt, auf nachhaltige Energie umzustellen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Ab 15. Februar 2023 können Landwirtinnen und Landwirte Maßnahmen im Rahmen des Programmes zur Förderung einreichen. Das Programm ist modular aufgebaut, es werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch integrierte Gesamtlösungen auf Basis von Gesamtenergiekonzepten gefördert.
Konkret unterstützt der Klima- und Energiefonds Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS) in vier Modulen:
- Modul A „Einzelmaßnahme“, hier können vorgefertigte Maßnahmenbündel eingereicht werden, die rasch und ohne Energieberatung umgesetzt werden können. Es gibt drei vordefinierte Bündel („Photovoltaik mit Stromspeicher und Notstromfunktion“, „Nachrüstung Speicher und Notstromfunktion bei vorhandener Photovoltaikanlage“ und „LED-Systeme im Innen- und Außenbereich mit Installation von Lichtsteuerungssystemen“).
- Modul B „Gesamtenergiekonzept“ beinhaltet die Förderung der Erstellung eines betrieblichen Gesamtenergiekonzepts. Ziel dieses Moduls ist es, den Eigenversorgungsgrad sowie die Resilienz des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs zu erhöhen. Das Gesamtenergiekonzept muss von befugten Energieberaterinnen und Energieberatern erstellt werden, eine Energieberatung ist ebenfalls Voraussetzung.
- Modul C „Kombinierte Investitionsmaßnahmen“: Im Rahmen von Modul C können verschiedene klima- und energierelevante Maßnahmenbündel – in einem Förderungsantrag kombiniert – gefördert werden. Auch hier ist eine Energieberatung erforderlich. Kombiniert werden können Maßnahmen aus den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien & Energiespeicherung, E-Mobilität und Energiemanagement. Ein Gesamtenergiekonzept sowie eine Energieberatung sind erforderlich.
- Modul D „Notstrom“; zum Beispiel Sofortmaßnahmen, um am Zählerkasten notwendige Vorkehrungen zu treffen. Dieses Modul kann unabhängig von allen anderen Modulen zur Förderung eingereicht werden
Die Ausschreibung „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe“ ist von 15.02.2023 bis 28.11.2025 (12:00 Uhr) geöffnet. Mit Ausnahme von Modul D muss die Antragstellung für alle Module vor der Umsetzung der Maßnahme eingebracht werden. Die Förderhöhe ist auf 250.000 Euro pro Betrieb begrenzt.