Für Privatpersonen
Wasser
Wasserversorgung
Förderungsmittel für die Wasserversorgung werden für alle privaten und juristischen Personen, die einen Anschluss an ein öffentliches Wasserleitungsnetz von mehr als 100 Metern für den eigenen Bedarf errichten, bereitgestellt.
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Einzel-Wasserversorgungsanlagen für bis zu vier Objekte
Gefördert wird die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte.
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Einzel-Wasserversorgung in Extremlage
Es wird die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen in Extremlage (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte gefördert.
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Abwasserentsorgung
Förderungsmittel für die Abwasserentsorgung werden für alle privaten und juristischen Personen, die einen Anschluss an ein öffentliches Kanalnetz von mehr als 100 Metern für den eigenen Bedarf errichten, bereitgestellt.
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Einzel-Abwasserreinigungsanlagen für bis zu vier Objekte
Förderungsmittel für die Einzel-Abwasserentsorgung ≤50 EW werden für physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Kläranlage errichten, bereitgestellt.
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Einzel-Abwasserreinigungsanlagen in Extremlage
Förderungsmittel für die Einzel-Abwasserreinigungsanlagen >50 EW und die Einzel-Abwasserreinigungsanlagen in Extremlage werden für physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten, bereitgestellt.
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