Für Privatpersonen
Ländliche Entwicklung
Projektmaßnahmen
Der GAP-Strategieplan (GSP) ist das zentrale Instrument für die Weiterentwicklung der österreichischen Landwirtschaft und von enormer Bedeutung für den ländlichen Raum.
Für einige Interventionen kommen unter anderem auch Privatpersonen als Förderwerberinnen und -werber in Frage (zum Beispiel LEADER). LEADER fördert die Lokale Entwicklung und Innovation in den Regionen.
Förderinformationen, wie unter anderem Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Verpflichtungen seitens der Förderwerberinnen und Förderwerber, den zuständigen Einreich- bzw. bewilligenden Stellen sowie den Auswahlverfahren finden Sie auf dem Informationsportal der AMA.
Mehr Infos zum GAP-Strategieplan und den weiteren Fördermöglichkeiten:
LEADER
Förderinfo
Wald
Der Waldfonds: Zehn Maßnahmen für Österreichs Wald
Die Fördermöglichkeiten für Privatpersonen im Rahmen des Waldfonds sind von den einzelnen Maßnahmen abhängig. Einige Förderansuchen können ausschließlich im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Projektanträgen (Calls) gestellt werden. Die Calls werden auf der Homepage des Forstwirtschaftsministeriums veröffentlicht. Andere Antragsstellungen erfolgen über die jeweiligen Bundesländer.
Mehr Infos über die einzelnen Waldfonds-Maßnahmen sowie den Möglichkeiten der Förderung
GAP-Strategieplan Österreich
Im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 kommen unter anderem auch Privatpersonen als Förderwerberinnen und -werber in Frage. Die Fördermöglichkeiten umfassen unter anderem die Bereiche Infrastruktur Wald, Waldbewirtschaftung, Ländliche Verkehrsinfrastruktur, Investitionen zur Stabilisierung von Rutschungen, Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder.
Mehr Infos über die einzelnen Maßnahmen sowie den Möglichkeiten der Förderungen
Wasser
Wasserversorgung
Förderungsmittel für die Wasserversorgung werden für alle privaten und juristischen Personen, die einen Anschluss an ein öffentliches Wasserleitungsnetz von mehr als 100 Metern für den eigenen Bedarf errichten, bereitgestellt.
Mehr Infos zu Förderungen der Wasserversorgung
Einzel-Wasserversorgungsanlagen für bis zu vier Objekte
Gefördert wird die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte.
Mehr Infos zu Förderungen für Einzel-Wasserversorgungsanlagen
Einzel-Wasserversorgung in Extremlage
Es wird die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen in Extremlage (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte gefördert.
Mehr Infos zu Förderungen für Einzel-Wasserversorgung in Extremlagen
Abwasserentsorgung
Förderungsmittel für die Abwasserentsorgung werden für alle privaten und juristischen Personen, die einen Anschluss an ein öffentliches Kanalnetz von mehr als 100 Metern für den eigenen Bedarf errichten, bereitgestellt.
Mehr Infos zu Förderungen für Abwasserentsorgung
Einzel-Abwasserreinigungsanlagen für bis zu vier Objekte
Förderungsmittel für die Einzel-Abwasserentsorgung ≤50 EW werden für physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Kläranlage errichten, bereitgestellt.
Mehr Infos zu Förderungen für Einzel-Abwasserreinigungsanlagen
Einzel-Abwasserreinigungsanlagen in Extremlage
Förderungsmittel für die Einzel-Abwasserreinigungsanlagen >50 EW und die Einzel-Abwasserreinigungsanlagen in Extremlage werden für physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten, bereitgestellt.
Mehr Infos zu Förderungen für Einzel-Abwasserreinigungsanlagen in Extremlage