Für Unternehmen und Betriebe

Ländliche Entwicklung

Projektmaßnahmen

Der GAP-Strategieplan (GSP) ist das zentrale Instrument für die Weiterentwicklung der österreichischen Landwirtschaft und von enormer Bedeutung für den ländlichen Raum.

Für einige Interventionen kommen Unternehmen und Betriebe als Förderwerber in Frage (zum Beispiel LEADER). LEADER fördert die Lokale Entwicklung und Innovation in den Regionen.

Förderinformationen, wie unter anderem Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Verpflichtungen seitens der Förderwerberinnen und Förderwerber, den zuständigen Einreich- beziehungsweise bewilligenden Stellen sowie den Auswahlverfahren finden Sie auf dem Informationsportal der AMA.

Mehr Informationen zum GAP-Strategieplan und den weiteren Fördermöglichkeiten:
LEADER
Förderinfo

Wald

Der Waldfonds: Zehn Maßnahmen für Österreichs Wald

Die Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Betriebe im Rahmen des Waldfonds sind von den einzelnen Maßnahmen abhängig. Einige Förderansuchen können ausschließlich im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Projektanträgen (Calls) gestellt werden. Die Calls werden auf der Homepage des Forstwirtschaftsministeriums veröffentlicht. Andere Antragsstellungen erfolgen über die jeweiligen Bundesländer.
Mehr Informationen über die einzelnen Waldfonds-Maßnahmen sowie den Möglichkeiten der Förderung

Wasser

Forschung in der Wasserwirtschaft

Gefördert werden Forschungsvorhaben und deren Publikationen, die im Zusammenhang mit der Siedlungswasserwirtschaft und der Gewässerökologie stehen. Neben Studien werden auch Technologieentwicklungen gefördert, die die Basis neuer, fortschrittlicher Technologien bilden sollen.
Mehr Informationen zu Förderungen für die Forschung im Bereich Wasserwirtschaft

Fischaufstiegshilfen und Renaturierung der Gewässer (Wettbewerbsteilnehmer)

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit (zum Beispiel Fischaufstiegshilfen), zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (Renaturierung der Gewässer), die im Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) nicht gefördert werden können. Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Mehr Informationen zu Förderungen für Fischaufstiegshilfen und Renaturierung

Nahwärmeversorgung und biogene Brenn- und Treibstoffe

Herstellung von Biomethan, Prozessgas aus Biomasse, Biokraftstoffe der zweiten Generation

Gefördert werden neue Anlagen und Umrüstungen zur Herstellung von nachhaltigen Brenn- und Treibstoffen (flüssige und gasförmige Biokraftstoffe). Ausgenommen sind solche, die auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen arbeiten.
Mehr Informationen zu Förderungen für die Herstellung nachhaltiger Brenn- und Treibstoffe

Biomasse-Nahwärmeanlagen, Wärmeverteilenetze, Geothermie-Anlagen, etc.

Gefördert werden Biomasse-Nahwärmeanlagen, Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme, Optimierung von Nahwärmeanlagen, Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen, Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen, Geothermische Nahwärmeanlagen.
Mehr Informationen zu Förderungen für die Nahwärmeversorgung