Für Land- und Forstwirtschaft, Ländliche Entwicklung und Fischerei
Gemeinsame Agrarpolitik
Die aktuelle Gemeinsame Agrarpolitik (GAP 2020) ist mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten. Die Kernziele der GAP sind eine marktorientierte Förderung der Landwirtschaft sowie eine innovative und wachstumsorientierte Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums. Die GAP regelt dabei zwei große Bereiche, die auch als „Säulen der GAP“ bezeichnet werden.
Die erste Säule dient der Regelung der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der EU und des Handels mit diesen Erzeugnissen. Dafür hat die EU gemeinsame Vorschriften für die Agrarmärkte eingeführt. Diese Vorschriften gelten vor allem für die öffentliche Marktintervention, die Quoten- und Beihilferegelungen, die Vermarktungs- und Produktionsnormen sowie für den Handel mit Nicht-EU-Ländern. Bei den Direktzahlungen handelt es sich um Zahlungen, die im Rahmen bestimmter Unterstützungssysteme direkt an Landwirtinnen und Landwirte gezahlt werden. Diese erhalten sie nur, sofern sie landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und bestimmte Vorschriften im Hinblick auf Umwelt, Tierschutz und Nahrungsmittelsicherheit einhalten.
Die zweite Säule der GAP, die sogenannte Ländliche Entwicklung ist ein zentrales Element der österreichischen Umsetzung der Agrarpolitik. Im Zeitraum von 2014 bis 2020 werden im Rahmen der Umsetzung des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung (kurz LE 14-20) und den darin definierten Maßnahmen insgesamt rund 7,7 Milliarden Euro, sprich 1,1 Milliarden Euro pro Jahr, aus EU-, Bundes- und Landesmitteln in die Entwicklung des ländlichen Raumes investiert. Das Programm enthält ein breites Bündel an Maßnahmen, um die Landwirtschaft innovativer, professioneller und wettbewerbsfähiger zu machen.
Erste Säule: Direktzahlungen (DZ)
Je Hektar beihilfefähiger Fläche wird eine Basisprämie gewährt. Aufbauend auf diese wird die Erbringung von besonderen Umweltleistungen bei Einhaltung der „Greening-Anforderungen“ mit einer Greening-Prämie abgegolten. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bekommen Junglandwirtinnen und Junglandwirte. Kleinerzeugerinnen und -erzeuger profitieren künftig von vereinfachten Förderungs-voraussetzungen.
Als Förderungsvoraussetzung für alle Maßnahmen gilt die Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance).
Mehr dazu unter Direktzahlungen.
Details finden Sie hier:
- Basisprämie
- Greening
- Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte
- Kleinerzeugerregelung
- Gekoppelte Stützung
- Cross Compliance
Zweite Säule: Ländliche Entwicklung
ÖPUL
Mit dem Agrarumweltprogramm, dem Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL), wird eine umweltschonende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen unterstützt. Das Programm ist ein klares Bekenntnis zur biologischen Bewirtschaftung, zu einem breiten Umweltprogramm und zum Natur- und Tierschutz. Die Maßnahmen zeichnen sich durch einen klar erkennbaren Mehrwert für Umwelt und Tierwohl aus.
Maßnahmen:
- Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
- Biologische Wirtschaftsweise
- Tierschutzmaßnahmen
- Bewirtschaftung von Natura 2000-Flächen sowie im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
Mehr dazu unter Ländliche Entwicklung / ÖPUL
Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
Mit dem Programm LE 14-20 wird die Bewirtschaftung der benachteiligten Gebiete gesichert, mit allen damit verbundenen Effekten für die Umwelt und die Kulturlandschaft. Die Ausgleichszulage stellt eine Zahlung für naturbedingte Nachteile zugunsten von landwirtschaftlichen Betrieben in Berggebieten und anderen benachteiligten Regionen dar. Die Höhe dieser Zahlungen wird nach dem Ausmaß der betriebsindividuellen Bewirtschaftungserschwernis und dem Betriebstyp differenziert.
Mehr dazu unter Ländliche Entwicklung / Berggebiete/Benachteiligte Gebiete
Projektmaßnahmen
Das Programm LE 14-20 bietet zusätzlich eine Reihe an Projektmaßnahmen, die sich einerseits an Land- und Forstwirtschaft wenden, wie zum Beispiel mit Bildungs- und Beratungsangeboten oder Förderungen für Investitionen am Betrieb sowie landwirtschaftliche Innovationen.
Anderseits wird mit verschiedenen Förderungsinstrumenten auch ein breiterer Kreis von Interessierten angesprochen. Damit ist es möglich, gezielte regionale Impulse zu setzen, zum Beispiel durch:
- Projekte im Gesundheits- und Sozialbereich
- den Ausbau der Breitbandinfrastruktur
- lokale Entwicklung in LEADER
- Vorhaben der Dorferneuerung
- Tourismusprojekte
- Naturschutzaktivitäten
- den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern
- klimafreundliche Mobilitätslösungen.
Förderinformationen, wie u.a. Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Verpflichtungen seitens der Förderwerberinnen und Förderwerber, den zuständigen Einreich- bzw. bewilligenden Stellen sowie den Auswahlverfahren finden Sie unter Ländliche Entwicklung / Förderinfo
Forstwirtschaft
Die Forstwirtschaft ist ein integraler Bestandteil der ländlichen Entwicklung und die Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Flächennutzung sollte die Entwicklung der Waldflächen und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder einschließen.
Im Bereich der Forstwirtschaft werden forstliche Maßnahmen unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte in Österreichs Wäldern unterstützt, wie z.B. Aufforstung, Pflege und Schutzwaldbewirtschaftung. Die Fördermaßnahmen sind auch wichtig, um die Wälder klimafit zu machen und sicher zu stellen, dass sie ihre zahlreichen Funktionen wie den Schutz vor Naturgefahren, die Reinigung und Erneuerung von Luft und Wasser und anderes erfüllen, sowie als Lebens-, Erholungs- und Wirtschaftsraum weiter funktionieren.
Mehr Infos finden Sie unter Land / Ländliche Entwicklung / Weitere Programminhalte / Forstwirtschaft
Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
Der Europäische Meeres- und Fischereifonds ist der Fonds für die finanzielle Unterstützung der Meeres- und Fischereipolitik der EU für die Periode 2014–2020. Für das „operationelle Programm Österreich - Europäischer Meeres- und Fischereifonds 2014-2020“ stehen insgesamt 13,9 Millionen Euro an Fördermitteln, davon 6,95 Millionen Euro EU-Mittel, zur Verfügung.
Hauptziele des Programms sind die Förderung von Wachstum, Beschäftigung, Innovation und Qualitätsproduktion, sowie die Steigerung der Aquakulturproduktion im österreichischen Fischereisektor. Eine detaillierte Beschreibung zum operationellen Programm Österreichs sowie weiterführende Informationen zur Programmumsetzung finden Sie EU-Fischereipolitik & Förderungen
Sonstige Maßnahmen
Die sonstigen Maßnahmen sind die 3. Säule des Agrarbudgets und setzen sich aus unterschiedlichen Bereichen zusammen. Ein Teil sind nationale Zahlungen, die den Maßnahmen des ländlichen Entwicklungsprogramms weitgehend entsprechen, aber ausschließlich mit Bundes- und/oder Landesmitteln finanziert werden. Der andere Teil sind spezielle Maßnahmen wie etwa Ernte- und Risikoversicherung. Pro Jahr sind dafür rund 10 Millionen Euro budgetiert, wobei für 60% der Bund und für 40% die Länder aufkommen.
Sonderrichtlinie zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln
Die Förderung der österreichischen Land- und Forstwirtschaft erfolgt primär im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (siehe oben). Darüber hinaus gibt es Förderungsmaßnahmen, die unter anderem im Rahmen der Sonderrichtlinie zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln dotiert sind. Die Sonderrichtlinie soll unter anderem Organisationen unterstützen, deren Leistungen die bäuerliche Wertschöpfung positiv beeinflussen.
Folgende Maßnahmen werden im Rahmen dieser Sonderrichtlinie zusammengefasst:
- Land- und forstwirtschaftliche Beratung
- Bildung: Fort- und Weiterbildung
- Biologische Landwirtschaft (Bioverbände)
- Vermarktung und Markterschließung
- Landtechnische Maßnahmen
- Pflanzenbau und Saatgutwirtschaft
- Integrierter Pflanzenschutz
- Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung
- Unterstützung von Junglandwirten bei der Konsolidierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
Detailliertere Informationen finden Sie unter Sonderrichtlinie zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln
Weitere Maßnahmen
Ebenfalls gefördert werden spezielle Maßnahmen, beispielsweise die Ernte- und Risikoversicherung oder Forschungsmaßnahmen. Mehr zu Forschungsmaßnahmen finden Sie unter Forschung.
Wald
GAP-Strategieplan Österreich
Im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 kommen unter anderem auch Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe als Förderwerberinnen und -werber in Frage. Die Fördermöglichkeiten umfassen unter anderem die Bereiche Infrastruktur Wald, Waldbewirtschaftung, Ländliche Verkehrsinfrastruktur, Investitionen zur Stabilisierung von Rutschungen, Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder.
Informationen über die einzelnen Maßnahmen sowie den Möglichkeiten der Förderungen