Grundwasser

Seit 1991 wird die Qualität der österreichischen Grundwässer unter einheitlichen, gesetzlich vorgegebenen Kriterien überwacht. Rechtsbasis hierfür ist die Gewässerzustandsüberwachungsverordnung. Die fachliche und administrative Umsetzung des Untersuchungsauftrages erfolgt durch das Bundesministerium in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt und den Ämtern der Landesregierungen.